Die dem Artikel zugrunde liegende Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kündete davon, dass jeder vierte Mann, der im vergangenen Jahr die Option der abschlagsfreien Rente mit 63 gewählt hatte, heute mehr als 1500 Euro Rente netto erhielte.

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Rente mit 63: Besonders langjährige Versicherte erhalten mehr als 1.500 Euro Rente

Über den Rentenzugang 2014 offenbarte die Statistik ferner, dass circa 110.000 Männer aus der Kategorie „besonders langjährig Versicherte“ in Rente gegangen waren. Diese Bezeichnung betrifft also die jenigen Versicherten, die mehr als 45 Versicherungsjahre hinter sich haben. Innerhalb dieser Gruppe kamen 24,6 Prozent auf mehr als 1.500 Euro und nur der ganz kleine Prozentsatz von 2,9 Prozent musste sich mit weniger als 700 Euro arrangieren.

Reguläre Altersrentner: 62,1 Prozent mit Tendenz zur Armut

Schaut man auf die regulären „Altersrentner“, das sind jene mit weniger als 45 Beitragsjahren sowie häufiger mit Abschlägen, dann zeigt sich, dass nur 9,5 Prozent mehr als 1.500 Euro erhalten und beachtliche 62,1 Prozent mit einer Rente von unter 700 Euro leben müssen.

Gutbezahlte Fachkräfte profitieren von der Rente mit 63

Auf Gründe, warum die abschlagsfreien "Renten mit 63" höher ausfallen als die Durchschnittsrenten, geht die BILD nicht ein. Versicherungsbote hat bereits berichtet, dass gutbezahlte männliche Facharbeiter diese überproportional nutzen. Hingegen kommen Frauen und prekär Beschäftigte, die weit häufiger mit Brüchen in der Erwerbsbiographie konfrontiert werden, oft nicht auf die erforderlichen Beitragszeiten. Das erlaubt die Frage nach der sozialen Ausgewogenheit der schwarz-roten Rentenreform, profitieren doch vor allem Besserverdiener.

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Seit 01. Juli 2014 geltenden „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung“ haben Beschäftigte mit 63 Jahren Anspruch auf die volle Rente, wenn sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Zu den Beitragszeiten zählen auch Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht, der nicht erwerbstätigen Pflege von Angehörigen, der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr, des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie der geringfügigen Beschäftigung (anteilig).

bild zeitung.de