Stuttgarter Leben: Restkapital schlägt Rentengarantie
Für Betriebsrenten bietet die Stuttgarter Lebensversicherung statt der bekannten Rentengarantie nun auch eine weiterlaufende Rente aus dem Restkapital des Vertrags an. Wenn man die Kapitalverläufe der neuen Leistungsform mit herkömmlichen Rentengarantien vergleicht, scheinen Hinterbliebene den Angaben des Versicherers zufolge mit einem verrenteten Restkapital stets besser zu fahren. Der Preis für diesen Vorteil ist eine leicht geringere Rente.
Das neue Angebot der Stuttgarter Leben gilt für Betriebsrenten der Durchführungswege Direkt- und Rückdeckungsversicherung. Bei letzterer flösse im Todesfall das Restkapital als Bargeld an den Arbeitgeber, damit dieser seine Versorgungszusage gegenüber den Hinterbliebenen seines verstorbenen Mitarbeiters erfüllen könnte. Bei die Direktversicherung zahlt die Stuttgarter eine Rente aus dem Restkapital des Rentenbarwertes. Abgezogen würden logischerweise bereits gezahlte Renten an die Witwe oder den Witwer.
Anzeige
Nach 5 Jahren wären erst 15.000 Euro Kapital verbraucht
Dass die neue Variante einer Rente aus Restkapital für Hinterbliebene einen Sinn ergibt, zeigt jedem Verbraucher eine Zahl. Als Beispiel, hier in gerundeten Zahlen modellhaft wiedergegeben, dient der Stuttgarter ein Mustervertrag mit einem Barwert von etwa 75.000 Euro zum Rentenbeginn. Stürbe der Versicherte bereits fünf Jahre nach Eintritt in den Ruhestand, dann hätte er bei 250 Euro Zahlbeitrag in Summe erst 15.000 Euro an Rente kassiert.
Nach 20 Jahren sind erst 60.000 Euro Kapital verbraucht
In der „Kasse“ lägen einer Beispielrechnung der Stuttgarter zufolge nach fünf Jahren noch knapp 65.000 Euro. Dieser Betrag verfiele nun zugunsten der Versichertengemeinschaft, wie die Assekuranz vom Verbraucher als Rentenverluste empfundene Einbußen so schön unverständlich beschreibt. Stürbe der Versicherte nach 20 Jahren und 60.000 Euro gezahlter Rentensumme, stünde noch ein Restkapital von gut 20.000 Euro zur Verfügung.
Restkapital wird weiter verrentet
Hinweis: Saldieren darf man die angegebenen aufsummierten Renten und Restkapitalien mit dem Ausgangsbarwert von 75.000 Euro nicht, weil jeweils Zinseszinseffekte berücksichtigt, hier aber nicht im Einzelnen betragsmäßig ausgewiesen sind. Der Vorteil der Restrente aus Restkapital lässt sich für die Hinterbliebenen nach Tod des Versicherten nach 20 Jahren im Beispiel also auf gut 20.000 Euro beziffern.
Die Renten unterscheiden sich der Höhe nach kaum. Bei einem Sparbeitrag von 100 Euro pro Monat für einen 32-Järigen, der 35 Jahre bis 67 spart, ergeben sich diese Renten (siehe Schaubild eines Tarifbeispiels der Stuttgarter):
Anzeige