Versicherungsgutachten und die Sache mit der Neutralität
Schadenfall – Werden in einem Schadenfall Gutachten notwendig, ist die Neutralität des beauftragten Sachverständigen wichtig. Muss der Schadensersatz-Anspruch gar im Klageverfahren durchgesetzt werden, ist vom Gericht zu fordern zu prüfen, ob Neutralität bzw. Unbefangenheit seitens des Gerichtssachverständigen gegeben ist.
Gutachter/Sachverständiger bedeutet nicht in jedem Fall Neutralität
Immer wieder ist von Gutachten zu hören, die nach einem Schadenfall "Versicherer nah" ausfallen. Dies ist ein erheblicher Nachteil für den durch den Schaden betroffenen Anspruchsteller. Erst jüngst war zum Thema Versicherer nahe Gutachten eine Sendung in der ARD zu sehen, gegen die sich der Versicherer heftig wehrte.
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Neutralität prüfen
Rechtsanwalt Werner Dory, ein seit vielen Jahren u. a. mit der Thematik "Schadensersatz nach Verkehrsunfällen" befasster Anwalt, weist darauf hin, dass eine Vielzahl von Sachverständigenbüros und -Organisationen über irgendwelche verdeckte Abrechnungs- und Kooperationsabkommen mit Unternehmen der Versicherungswirtschaft, Herstellern oder Leasinggesellschaften verbunden sind. Diese Verbindung würde oftmals noch nicht einmal gegenüber den Gerichten offen gelegt. Muss im Schadenfall vom Geschädigten/Betroffenen ein Gutachter bzw. Sachverständiger beauftragt werden, dann sollte - so RA Dory - vor Beauftragung ganz unbedingt dessen Neutralität überprüft werden.
Muster zur Gutachter-/Sachverständige-Neutralitätsanfrage im Bereich Kfz
Rechtsanwalt Dory hat dazu für Anwaltskollegen eine Hilfestellung auf der Internetseite Captain HUK zur Verfügung gestellt. Müssen Geschädigte/Betroffene einen Anwalt beauftragen, dann sollten sie das nachfolgende Muster mit zum Anwalt ihrer Wahl nehmen und darauf bestehen, dass der gewählte Anwalt den zu beauftragenden Gutachter/Sachverständigen auf Neutralität prüft.
Neutralität in jedem Fall prüfen
Sicher ist dringend dazu zu raten, die Neutralität eines Gutachters/Sachverständigen in jedem Verfahren zu prüfen – nicht nur bei einem Kfz-Schaden. Oft geht es gar um Personenschäden, wie z.B. in der Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung oder in Folge eines Haftpflichtschadens. Der vom Betroffenen/Geschädigten beauftragte Anwalt kann das Muster der Neutralitätsabfrage sicher für diese Fälle entsprechend modifizieren.
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Rechtsschutzversicherung nicht vergessen
Damit Betroffene/Geschädigte ihr Recht durchsetzen können, ist eine Rechtsschutzversicherung unbedingt zu empfehlen. Die Streitwerte und die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten sind oft immens hoch. Nicht selten ist es so, dass Betroffene/Geschädigte aus Angst vor den Kosten oder mangels finanzieller Mittel auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche verzichten oder sich mit Vergleichen zufrieden geben müssen, die für sie ungünstig sind. Eine gute, leistungsstarke Rechtsschutzversicherung kann hier Abhilfe schaffen.