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Öko-Test warnt

Ökotest hat aktuell die betriebliche Altersvorsorge (bAV) getestet und kommt zu dem Ergebnis (Zitat): "Bislang sind Betriebsrenten aus Entgeltumwandlung eher ein Verlustgeschäft." Im Weiteren berichtet Ökotest, dass die Darstellung der Effektivkosten von bAV-Verträgen "in hohem Maß manipulationsanfällig" sei. Durch die Manipulationsmöglichkeiten könnten sich sogar teure Anbieter mit "günstigen" Gebühren schmücken. Als besonders schlimm sieht Ökotest den Umstand an, dass wohl immer öfter höhere Kosten in der Auszahlphase erhoben werden.

Private Rentenversicherungsverträge insgesamt betroffen?

Vermutlich sind von den höheren Kosten in der Auszahlphase nicht nur neue bAV-Verträge betroffen, sondern alle neuen Tarife zu anlagebasierenden Lebensversicherungsverträgen, deren Auszahlungen auf einer Rentenzahlung basieren. Dazu gehören u.a.

  • Riester-Renten
  • Rürup-Renten
  • klassische Rentenversicherungen
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen und
  • bAV Verträge (z.B. Entgeltumwandlung/Direktversicherung).

Das Gesetz

Jetzt wird es etwas sperrig:

  • Gemäß der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Informationspflichtenverordnung - VVG-InfoV),
  • hier § 2 Informationspflichten bei der Lebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
  • dort Absatz (1) und dann Punkt 9.

sind Lebensversicherer zu bestimmten Kostenangaben verpflichtet, so auch zu einer Angabe von Effektivkosten. Fassen Sie diesen Abschnitt in einer auch für Laien verständlichen Sprache zusammen, dann ergibt sich sinngemäß folgender Wortlaut: Bei Lebens- und Rentenversicherungen die einen Sparanteil enthalten hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Minderung der Wertentwicklung seiner Anlage durch Kosten in Prozentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Auszahlungsphase mitzuteilen.

Der Fehler im Gesetz

Der Fehler ist sicher klar, er liegt im unterstrichenen Teil des vorgenannten Textes. Es ist also so, dass der Versicherer die Kosten ab Beginn der Rentenzahlung nicht mehr nennen muss, so dass ab diesem Zeitpunkt zulasten der Verbraucher getrickst werden kann.

Fakt ist daher, dass die Werthaltigkeit neuer Rentenversicherungstarife - abgesehen davon, ob diese überhaupt sinnvoll sind – zukünftig ausschließlich anhand der zugesagten Garantie-Rente verglichen werden kann. Damit ist auch klar, dass ein Vergleich von Fondsgebundenen Rentenversicherungen der neuen Tarifgeneration - also solchen, die keine Garantierente enthalten - nahezu unmöglich ist. Es wäre reines Rätsel raten.

Aufforderung an Gesetzgeber und Versicherer

Der Gesetzgeber ist nach den Vorwürfen von Ökotest aufzufordern die Effektivkostenerklärung auch für die Auszahlphase zu fordern, die Versicherer sind aufzufordern dies bis zu einer gesetzlichen Regelung aus Kundeninteresse heraus freiwillig mitzuteilen. Letzteres ergibt sich auch aus dem Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten, welchen die meisten Versicherer gezeichnet haben. Punkt 2. dieses Kodex lautet (Auszug): „Versicherungsschutz ist für den Verbraucher eine Vertrauensangelegenheit. Um dieses Vertrauen zu wahren, orientieren sich die Unternehmen und der Versicherungsvertrieb an den Belangen des Kunden und stellen diesen in den Mittelpunkt ihres Handelns.“

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Übrigens

Auf welcher Grundlage Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsberater gerade zu den neuen Tarifen von Fondsgebundenen Rentenversicherungen den gesetzlich vorgeschriebenen Rat erteilen und diesen dokumentieren wollen, dies erscheint vor dem Hintergrund der mangelhaften Informationspflichtenverordnung des Gesetzgebers und den unzureichenden Angaben der Versicherer völlig unklar. Dabei ist es unerheblich, ob die Entlohnung der Versicherungsvertreter/Versicherungsmakler/Versicherungsberater gegen Courtage oder Honorar erfolgt, denn Rentenversicherungstarife an sich bleiben nach derzeitiger Lage weiterhin eine "Blackbox".