Übernahmen

Die Helvetia hat die Gunst der Stunde genutzt und zwei bedeutende Übernahmen getätigt. Es wurden die "Basler Österreich" und die "Nationale Suisse" übernommen. Im Ausland ist die Helvetia dadurch auch mit Nischenprodukten breiter aufgestellt, so z.B. in der Kunst- und Transportversicherung. Die rechtliche und finanzielle Übernahme der Nationale Suisse ist mittlerweile abgeschlossen; seit Anfang Mai bieten die Helvetia und Nationale Suisse ihre Produkte mit einheitlichem Auftritt aus einer Hand an - zumindest in der Schweiz.

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Ausland

Für die rechtlichen Fusionen der ausländischen Markteinheiten in

  • Deutschland
  • Österreich
  • Italien und
  • Spanien

ist ein Abschluss der Arbeiten für Ende 2016 vorgesehen. In Belgien hat die Helvetia ihre Neuerwerbung Nationale Swiss vom Markt zurückgezogen. So verkaufte Helvetia z.B. die belgischen Reiseversicherungs-Portfolios an Mapfre Asistencia, einem Unternehmen der spanischen Mapfre-Versicherungsgruppe. Im Zuge dessen sind 15 Mitarbeitende zu Mapfre übergetreten. Betrieben wird in Belgien nur noch die Versicherung von Kunstrisiken, welche aber letztlich über eine Tochtergesellschaft in Liechtenstein gezeichnet werden.

Schon jetzt erste Erfolge

Im ersten Halbjahr 2015 wuchsen durch die Käufe vor allem die Prämieneinnahmen im Bereich der Nichtlebenversicherung. Bei Personal- und Sachkosten zeigten sich erste Synergien in Höhe von 15 Mio CHF. Insgesamt ist durch die Fusionen bisher der Verlust von 292 Vollzeitstellen zu beklagen, wobei 60 Stellen aus dem Rückzug in Belgien stammen. Helvetia rechnet insgesamt mit Einsparungen und Synergien im Umfang bis zu 130 Mio. CHF. Dem stehen die anfallenden Integrationskosten gegenüber. Hier wird mit 160 bis 200 Mio. CHF gerechnet. Davon konnten jedoch bereits 27 Mio. im ersten Halbjahr verbucht werden.

Das Wachstum

In der Nichtlebenversicherung erhöhten sich die Prämieneinnahmen der Helvetia Gruppe währungsbereinigt um 50%. Dies ist insbesondere den geschickten Zukäufen zu verdanken. Das Ergebnis aus den Geschäftstätigkeiten (nach Steuern) erhöhte sich um 12% auf 221 Mio CHF. Auch hier war die Nichtlebensparte mit einem Anstieg um knapp 46% der entscheidende Treiber. Im Nichtlebenteil profitierte die nun größere Helvetia Gruppe darüber hinaus von einem schadenarmen ersten Halbjahr.

Neue Ziele

Bis Ende des Jahres will sich die Helvetia Gruppe neue Ziele setzen und diese anlässlich ihrer Bilanzkonferenz im März 2016 vorstellen. Man darf sicher gespannt sein, denn die mittlerweile über 150 Jahre alte, stetig gewachsene Helvetia Gruppe verfügt inzwischen über Niederlassungen in der Schweiz, in Deutschland, Österreich, Spanien, Italien, Frankreich und Liechtenstein; mit 7.000 Mitarbeitern und mehr als 4.7 Millionen Kunden.

Beispiel für Versicherungsvermittler?

Versicherungsvermittler sollten derartige Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ggf. daraus lernen. Wenn sich nun auch erfolgreich am Markt tätige Versicherer eher dem Nichtlebengeschäft zuwenden, dann könnte das Signalwirkung dahingehend haben, dass die Sparte Leben ihre Bedeutung als "Butter und Brot Geschäft" verloren hat. Die letzten Zahlen aus dem Jahr 2014 - mittlerweile wird hinter vorgehaltener Hand von mindestens 30% Umsatzeinbruch in diesen Sparten gesprochen - werden dies, wenn die tatsächlichen Zahlen denn irgendwann offiziell veröffentlicht werden, vermutlich belegen. Butter und Brot sind demnach eher in wiederkehrenden Provisionen/Courtagen aus dem Nichtleben- und Nichtkrankenversicherungsbereich zu suchen. Trotzdem gehört das Leben- und Krankenversicherungsgeschäft nach wie vor zum Portfolio eines jeden Vermittlers - insbesondere was die Absicherungskomponenten Todesfall und Berufsunfähigkeit sowie deren Alternativen anbelangt.

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Marktentwicklung allgemein

Der Markt entwickelt sich, getrieben von Transparenzbemühungen durch Medien und die Verbraucherzentralen, immer mehr in Richtung Alternativen zu den ehemals klassischen Altersvorsorgeprodukten wie z.B. klassische oder Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen. Gerade selbständige Vermittler sind daher gut beraten neben der Zulassung nach § 34d GewO auch eine entsprechende Zulassung nach § 34f GewO (hier Absatz (1) Punkt 1.) vorzuhalten, wenn sie in den Bereichen Altersvorsorge, Sparen und Geldanlagen weiterhin erfolgreich am Markt tätig sein wollen.