Verbirgt sich hinter check24 eine Vermittlungsplattform für Versicherungen, die unlauter handelt? Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um letztendlich Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen, so der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

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Check24: Jurist sieht unlauteren Wettbewerb

Der Streit um die Vermittlung von Versicherungen durch Online-Vergleichsportale ist nun vor Gericht gelandet. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte Check24 bereits im Juni abgemahnt und daraufhin die Einreichung einer Klage gegen das Versicherungsportal geprüft. Das Landgericht München soll das nun klären.

Konkrete Gründe für eine Abmahnung oder sogar eine Klage brachte Prof. Dr. Schwintwoski bereits vor einem Jahr gegenüber Versicherungsbote in einem Interview zum Ausdruck: „Alle Portale, die die Vermittlung von Versicherungen anbieten, geben vor Beginn der Beratung nicht die erforderlichen Statusinformationen, also ob sie Makler oder gebundener Vermittler sind. Und sie beschäftigen sich nicht mit den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Kunden, so wie es das Versicherungsvertragsgesetz vorschreibt. Außerdem werden die Anforderungen an eine angemessene Dokumentation nicht oder nicht richtig erfüllt. Stattdessen tun die Portale so, als seien die Leistungen und die Art der Schadensregulierung bei den einzelnen Gesellschaften identisch, was aber nicht zutrifft, sodass beim Preisvergleich Äpfel mit Birnen verglichen werden. Das ist irreführend, wettbewerbsverzerrend und zugleich ein Beratungsfehler, der zu Schadensersatz führen kann“, so der Rechtsexperte.

Verbraucherschützer unterstützen BVK

Dem pflichtet auch BVK-Präsident Michael Heinz bei: „Dabei werden aber die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht eingehalten“. So werde die Branche seit Jahren stark reguliert, um die Verbraucher noch mehr zu schützen. „Wir können daher nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen“, so Heinz.

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Der BVK fordert ebenso wie die EU in Brüssel eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. „Verbraucherschutz darf im Internet nicht aufhören“, so Heinz. Bestätigt fühle er sich in seinen Forderungen durch die Verbraucherzentrale Hamburg, die öffentlich den Vorstoß begrüßte.

Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK)