Pflegeversicherung - Ohne ist auch das Vermögen der Angehörigen bedroht
Pflegeversicherung - Jeder dritte Deutsche hat einen Pflegefall in seinem näheren Umfeld oder erwartet diesen in naher Zukunft. Doch viele Bundesbürger unterschätzen die entstehenden Kosten. Können die Pflegekosten dann durch Rente und Privatvermögen nicht gedeckt werden, müssen in der Regel die Familienmitglieder zahlen. So kann es für direkte Nachkommen zusätzlich teuer werden, denn auf Kinder kann auch ein Elternunterhalt zukommen.
36 Prozent der Deutschen haben einen Pflegefall in ihrem persönlichen Umfeld oder gehen davon aus, dies in naher Zukunft zu erleben. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) hervor.
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Pflegeversicherung - Je früher der Vertrag, desto besser
Viele unterschätzen dabei die entstehenden Kosten. "Die meisten Menschen gehen realistisch mit dem Gedanken um, dass ein Pflegefall auf sie zukommen könnte. Allerdings sind sie häufig davon überrascht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die anfallenden Pflegekosten zu decken", wissen Experten der Deutschen Vermögensberatung. Für direkte Nachkommen kann es übrigens zusätzlich teuer werden, denn auf Kinder kann auch ein Elternunterhalt zukommen. Verwandte wie etwa Geschwister, Stief- oder Enkelkinder sind hingegen nicht unterhaltspflichtig. Umso wichtiger ist es, zumindest die Pflegekosten abzufangen.
Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung garantiert je nach Pflegestufe einen zuvor vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag. Den Versicherten bleibt selbst überlassen, wofür dieser eingesetzt wird. Seit 2013 gibt es zudem eine staatlich geförderte Pflegeversicherung. Diese war vom damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr nach langen Debatten durchgesetzt worden und wird mithin als Pflege-Bahr bezeichnet. Diese Verträge werden derzeit mit 60 Euro im Jahr vom Staat gefördert. Voraussetzung für die Pflegeförderung ist ein Mindest-Monatsbeitrag von zehn Euro im Monat.
Pflegerentenversicherung
Eine Pflegerentenversicherung zahlt Versicherten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen festen monatlichen Betrag bis zum Lebensende. Die Höhe dieser Rente ist direkt an die attestierte Pflegestufe gekoppelt. Bei einer Pflegestufe I erhalten die Versicherten in der Regel 25 Prozent der vereinbarten Rente, in der Pflegestufe II sind es 50 Prozent und in der Stufe III volle 100 Prozent. Ein Weitere Vorteil, es müssen keine Beitragszahlung mehr geleistet werden, sobald der Versicherungsfall eintritt.
Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung übernimmt der Versicherer einen vorher festgelegten Prozentsatz der tatsächlichen Kosten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Dies kann insbesondere bei etwaigen, zukünftigen Steigerungen von Pflegekosten ein Vorteil gegenüber den anderen Modellen sein.
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Wie bei vielen Policen gilt: Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, desto günstiger fällt die Kombination aus Leistung und Beitrag aus.
Rechte der Angehörigen pflegebedürftiger Menschen gegenüber Ihren Arbeitgeber
Rechte auf Freistellung in Notfällen
- In Notsituationen müssen Arbeitgeber spontan den Arbeitnehmer bis zu zehn Tage freistellen
- Verlangen darf der Arbeitgeber ein Attest über einen pflegebedürftigen Angehörigen
Recht auf sechsmonatige Auszeit
- Hat der Angehörige mindestens Pflegestufe I, dürfen Angehörige bei vollem Kündigungsschutz bis zu sechs Monate unbezahlten Sonderurlaub nehmen oder in Teilzeit wechseln (nur für Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern)
- Angehörige von Menschen mit Pflegestufe I oder höher stehen insgesamt 24 Monate „Familienpflegezeit“ zu
- Wurde schon eine sechsmonatige Auszeit genommen, knüpft die „Familienpflegezeit“ direkt daran an und wird auf 18 Monate verkürzt
- In der Zeit muss mindestens 15 Wochenstunden gearbeitet werden und es wird ausschließlich für diese Arbeitsstunden bezahlt (nur für Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeitern)
Anspruch auf Beitragszahlung in der Rentenversicherung
- Die Pflegekasse zahlt für ehrenamtlich Pflegende Beiträge in die Rentenversicherung ein, wenn diese für die Pflege ihrer Angehörigen - mindestens vierzehn Wochenstunden aufwenden
- Je höher die Stundenzahl und die Pflegestufe, desto mehr zahlt die Pflegekasse ein
- Wer Altersrente bezieht oder mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig ist, bekommt nichts hinzu