Eltern sind schlechter gestellt als Kinderlose. Davon ist der frühere hessische Sozialrichter Jürgen Borchert überzeugt und will nun eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Der Grund für seinen Ärger: Ob der Einzahlende mit dem zur Verfügung stehenden Geld Kinder versorgen müsse oder nicht, werde ebenso wenig berücksichtigt wie die Tatsache, dass der Nachwuchs auch das Sozialversicherungssystem maßgeblich mit am Laufen halte.

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Schon 2014 wurde im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung ein Gutachten erstellt, dass Familien im deutschen Sozialversicherungssystem finanziell benachteiligt seien. Erstellt wurde es von dem Bochumer Sozialwissenschaftler Martin Werding. Demnach seien Familien durch Abgaben massiv belastet. Familienleistungen und höhere Beiträge für Kinderlose könnten diese Nachteile nicht ausgleichen.

Mütter werden gleich doppelt benachteiligt

Vor allem Mütter, die sich zu Hause um ihre Kindern kümmern, sind gleich doppelt benachteiligt: die Kinder würden die Rente der Kinderlosen mitfinanzieren, ohne dass es dafür einen Ausgleich gebe. Gleichzeitig erhalten Familien mit Kindern aufgrund der Kindererziehung meist viel geringere Renten als Kinderlose Männer und Frauen, wenn diese durchgehend berufstätig waren.

Kinder oder Karriere?

Oft hört man, dass Kinder und Karriere nicht vereinbar seien. Auch eine neue Studie belege, dass sich vor allem Frauen unter Druck fühlen würden.

Die Berechnungen Werdings zeigen indes, dass ein im Jahr 2000 geborenes Kind bei einem lebenslangen Durchschnittseinkommen von circa 77.000 Euro im Jahr mehr in die Rentenversicherung einzahlt, als es selbst an Rente bekommen wird. Die Mutter oder der Vater erhielten für die angerechnete Kindererziehung aber nur 8.300 Euro. Betrachtet man die Rechnung bei Kindern die vor 1992 geboren sind, wäre es noch weniger, so Werding.

Die finanzielle Mehrbelastung zeige sich am ehesten in der Kinderarmut. Die schlechte finanzielle Situation könnte sich durch das ganze Leben des Kindes ziehen, z.B. durch schlechtere Bildungschancen. Damit fördere man ein kinderloses Leben. Aufgrund der aktuellen Situation sei es attraktiver keine Kinder zu haben, sagt Werding der Welt. Das demographische Problem werde damit aber auch nur verschärft.

Borchert will sich Klage anschließen

Seit Jahren wirft Sozialrichter Jürgen Borchert der Politik vor, dem höchstrichterlichen Auftrag von 1992 und 2001, dem sogenannten Trümmerfrauen- und Beitragskinderurteil, nicht nachzukommen. Gefordert wurde hier, die Benachteiligungen von Familien abzubauen. Das Urteil 2001 bestätigte, dass Kinderlose mehr in die Pflegeversicherung einzahlen müssen als Eltern. Die Kläger forderten damals, dass das Gleiche für Renten- und Krankenversicherungen gelten müsse. Der Gesetzgeber wäre dieser Forderung der Richter aber nie ernsthaft nachgekommen.

Am 30. September 2015 wird vor dem Bundessozialgericht in Kassel eine mündliche Verhandlung stattfinden: Ein Ehepaar mit drei Erwachsenen Kindern klagt auf „Beitragsgerechtigkeit“ in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Als Begründung machen sie geltend, dass Kindererziehung für gesetzliche Sozialversicherungen gleichwertig mit Geldbeiträgen zu werten sei. Die Kläger hoffen darauf, dass der Antrag es zum Bundesverfassungsgericht schafft.

Borchert will sich der Klage anschließen und eine Massenverfassungsbeschwerde von Eltern auf den Weg bringen. Unterstützt wird er dabei vom Familienbund der Katholiken und dem Deutschen Familienverbund. Unter "elternklagen.de" wurde eine entsprechende Kampagnenseite eingerichtet.

200 Euro monatliche Entlastung pro Kind angestrebt

Die Kläger der Eltern-Kampagne, wie es die Welt schreibt, erhoffen eine monatliche Entlastung von mehr als 200 Euro pro Kind. Diese Entlastungen in den Sozialversicherungen sollen als Ausgleich zur Kindererziehung verstanden werden.

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Die klagende Familie aus Freiburg habe zunächst einen Antrag auf Beitragsreduzierung gestellt. Doch dann passierte lange Zeit nichts, teilten sie der Welt mit. In ihrem Falle ginge es bei drei Kindern konkret um 600 Euro monatlich: das wäre eine erhebliche Entlastung gewesen, meint der Vater. Weitere zwei Klagen würden momentan noch ruhen.

Welt.de