Flexi-Rente - Wohl keine Einigung in dieser Legislaturperiode
Flexi-Rente: Die Union fordert sie, die SPD bremst sie angeblich aus. Das zustimmungsfähige Konzept der zuständigen Arbeitsgruppe lässt jedenfalls noch auf sich warten. "Ob die Arbeitsgruppe noch einen erfolgreichen Abschluss hinlegen kann, steht in den Sternen", äußerte sich der Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung (MIT) und CDU-Bundestagsabgeordnete, Carsten Linnemann, gegenüber "Bild" verzagt.
Linnemann ist maßgeblich in die Verhandlungen involviert. So behauptet er, dass die SPD alles ablehne, was einem freiwilligen längeren Arbeiten entgegen käme, und dass er eine solche Haltung angesichts des demographischen Wandels nicht nachvollziehen könne. Ursprünglich wollte man im Herbst 2014 bereits Ergebnisse für eine Flexibilisierung des Renteneintritts liefern, aber in dieser Legislaturperiode werde das wohl nichts mehr, wie Linnemann vermutet. Auf Verhandlungen über die Flexi-Rente habe die CDU im Tausch für die Zustimmung zur Rente mit 63 bestanden, der Wirtschaftsflügel der CDU drängt besonders auf eine Rentenreform.
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Agenda: Flexi Rente, betriebliche und private Altersvorsorge
Gegenüber dem Versicherungsjournal äußerte sich der CDU-Sozialexperte Peter Weiß in ähnlicher Weise. Neben der Klärung der offenen Fragen hinsichtlich der Flexirente haben für Weiß auch die Themen "Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge" und die "solidarische Lebensleistungsrente" besonderes Gewicht. Nun hat auch der Zustrom von Tausenden von Flüchtlingen einen Einfluss auf die Beantwortung dieser Fragen, nicht zuletzt im Hinblick auf das Streben nach dem ausgeglichenen Bundeshaushalt.
Auf die Frage, wann die Gespräche zur Flexirente nun fortgesetzt würden und wo genau die Knackpunkte lägen, antwortete Weiß: „Bereits mit dem Rentenpaket, das die Große Koalition im Sommer 2014 verabschiedet hat, haben wir die Möglichkeiten über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten, deutlich verbessert. Für die Flexibilisierung der Teilrente liegen erste Modelle mit einer Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen vor. Zum Beispiel könnte die Hinzuverdienstgrenze für eine Vollrente von bisher 450 Euro auf 850 Euro erhöht werden. Wer darüber hinaus verdient, erhält seine Rente als Teilrente in Höhe von zwei Drittel der Vollrente. Wenn ein Rentner/ Rentnerin mit seiner Teilrente und dem Hinzuverdienst sogar seinen ursprünglichen Bruttoverdienst übersteigt, wird die Teilrente stufenlos weiter herabgesetzt. Ich hoffe, dass noch in diesem Jahr eine Verständigung über eine Neuregelung gefunden werden kann.“
bAV und Rieser-Rente: Ursachen des mangelnden Erfolgs
Vom Versicherungsjournal zu möglichen Ansätzen befragt, die bAV zu stärken und der Riester-Rente wieder auf die Beine zu helfen angesichts des stagnierenden Neugeschäfts, entgegnete Weiß: „Momentan bietet im Schnitt jedes zweite Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung an. Allerdings wäre gerade in den kleinen und mittleren Unternehmen eine weitere Verbreitung wünschenswert.“ Hier seien vor allem die komplexen Strukturen und der hohe Verwaltungsaufwand Motive gegen den Erfolg der bAV, außerdem fehlten den Arbeitnehmern Informationen.
Aktuell wird die private Altersvorsorge noch auf die Grundsicherung angerechnet, was gerade Geringverdiener abschreckt, privat vorzusorgen. Weiß wurde deshalb ferner gefragt, ob er die Einführung von Freibeträgen bei der Grundsicherung für bAV und Riester als einen Systembruch empfinden würde oder als ein Signal, dass sich Eigenvorsorge auf jeden Fall lohne. Weiß positionierte sich so: „Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungs-Verhältnissen empfinden jedoch geringen Anreiz in eine private Altersvorsorge zu investieren, da sie befürchten, diese Vorsorge könne durch die Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter obsolet werden.“
Altersarmut wird mehr und mehr zum Thema
Um der Altersarmut entgegenzutreten, diskutiere man derzeit auch, ob beim Bezug von Grundsicherung die betriebliche Altersvorsorge durch einen Freibetrag stärker geschützt werden sollte. Dabei sei beispielsweise ein Betrag in Höhe der Eigenleistung denkbar. Gleichwohl dürfe man nicht vergessen, dass die Zahl der Grundsicherungs-Empfänger durch Freibeträge wachsen würde. Auch würden die steuerlichen Anreize, damit man vorsorgt und gerade nicht Grundsicherung im Alter bezieht, konterkariert, so Weiß.
Zudem wäre die betriebliche Altersvorsorge gegenüber anderem Einkommen und Vermögen dadurch privilegiert, was gegenüber gesetzlicher Rente, Unfallrente oder weiterer privater Vorsorge zu rechtfertigen sei. Auch denke man über zusätzliche Wege nach, Altersarmut bei Geringverdienern, und in diesem Feld vor allem den weiblichen, abzuwenden. So ist die solidarische Lebensleistungsrente im Gespräch, die eine Absicherung oberhalb der Grundsicherung sicherstellen soll.
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Aber ob man sich hier noch einig wird angesichts der wichtigen Landtagswahlen im Frühjahr 2016 und 2017? Ein endgültiger konkreter Entwurf ist noch nicht ausgearbeitet und diskutiert, aber man bleibe dran, wie Weiß versichert.