Ein privates Altersvorsorgekonto der DRV werde schon länger diskutiert, schreibt Versicherungsjournal. Für den Verbraucherschutz zuständige Landesminister seien nun aufgefordert die Vorschläge zu prüfen. Die Vorteile wären vor allem, dass ab Erreichen des 63. Lebensjahres Übergänge in den Ruhestand finanziert werden könnten und das mit Hilfe eines kapitalgedeckten persönlichen Vorsorgekontos. Dieses Projekt wurde auf der 25. Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten (BdV) zum Thema „Alters(ver)sicherung am Wendepunkt?“ in Berlin besprochen.

Anzeige

Vorsorgekonto könnte Altersrente aufstocken

23,9 Prozent der Rentner, die vergangenes Jahr in den Ruhestand gegangen sind, musste Abschläge für den vorzeitigen Renteneintritt zahlen. Nur 0,42 Prozent von ihnen hätten die Möglichkeit genutzt, der Rentenversicherung die Abschläge wieder abzukaufen. Die 19.000 Euro, die einen lebenslangen Ausgleich von 79 Euro im Monat bedeuten, wären jedoch gut angelegt gewesen, meint Claudia Tuchscherer, zuständig für Politikbeobachtungen und strategische Zielfindung der DRV.

Mit den Geldern des kapitalgedeckten privaten Vorsorgekontos hätten die Abschläge von der gesetzlichen Rente abgekauft werden können, oder die Rente generell aufgestockt werden. Damit könnte man den Ruhestand auf das 63. Lebensjahr vorziehen und Abschläge würden gemindert oder gar ganz ausgeglichen werden.

Auch bei Erwerbsminderung könnten Abschläge abgekauft werden. Die Gefahr von Altersarmut könnte dann zumindest reduziert werden. Der Gesetzgeber müsste dies jedoch erst ermöglichen.

Vertrauen in Rentenversicherung sei erster Schritt

Die Zahlen der staatlich geförderten Altersvorsorgemodelle wie Riester und betriebliche Altersversorgungen würden zur Zeit stagnieren. Tuchscherer bestätigt, die Vorsorgekonten könnten auch hier helfen, wenn der Gesetzgeber diese für Riester und die bAV öffnen würde. Das herrschende Vertrauen in die Deutsche Rentenversicherung könnte als Antrieb dienen.

Natürlich müssten Vorsorgekonto und gesetzliche Rentenversicherung voneinander getrennt gehalten werden, doch ob diese politischen und rechtlichen Hürden überwunden werden können, bleibt zunächst fraglich. Dr. Peter Schwank, Hauptgeschäftsführungs-Mitglied des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sieht hier ebenfalls einige Fragen unbeantwortet: klar sei nur, dass der Staat nicht in den Wettbewerb eingreifen dürfe.

Anzeige


VersicherungsJournal