Der Sächsische Versicherungsverein a.G. (SVV a.G.) hatte für den Betrieb seines Versicherungsgeschäftes keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) (§ 5 VAG) und muss nun sein Geschäft einstellen und abwickeln. Das teilte die BaFin auf ihrer Webseite mit.

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Noch keine Schäden

Der SVV besitzt keine eigene Internet-Website, er verfügt also über keinen eigenen Internetauftritt. Hinter dem Versicherungsverein steht eine Gruppe, welche die Bundesrepublik Deutschland als nicht rechtens erachtet und sich als eigener Souverän sieht. Der Sächsische Versicherungsverein bot seinen Mitgliedern den Abschluss von Verträgen über Hausrat-, Wohngebäude-, Einbruchdiebstahl-, Kfz-Haftpflicht- sowie Gewerbeversicherungen an.

Allerdings sieht es so aus , dass es zurzeit keine Schäden gibt, welche der SVV hätte regulieren müssen. Wäre dies der Fall hätte die Gesetzeslage nämlich vorgesehen, dass die Aufseher den Bestand auf einen zugelassen Versicherer hätten übertragen müssen.

Nicht der erste Fall

Die Aufseher haben dem Leipziger Unternehmen schon Anfang des Monats September aufgegeben, seine unerlaubte betriebene Versicherungsgeschäfte einzustellen und abzuwickeln. Der Bescheid der Aufsicht sei von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig, teilt die BaFin mit.

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Aus verbraucherschutzrechtlichen Aspekten ist die Erlaubnis für das Betreiben von Versicherungsgeschäften unerlässlich. Der BaFin wird es dadurch ermöglicht, die Versicherungsunternehmen zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die Versicherungsunternehmen ihre Verträge auch einhalten können, erklärt die Behörde auf ihrer Webseite. Gerade Versicherungsverträge haben lange Vertragslaufzeiten, so dass die Versicherten durch den Abschluss von Versicherungsverträgen dem Unternehmen einen großen Vertrauensvorschuss entgegenbringen. Im Sinne einer funktionierenden Gesamtversicherungswirtschaft dürfe dieses Vertrauen nicht erschüttert werden.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht