Captura GmbH - Partner der Fonds Finanz meldet Insolvenz an
Die Captura Gmbh steht vor dem Aus und vor dem Insolvenzverwalter. Viele Anleger müssen Verluste fürchten. Captura war auch Produktpartner des Münchener Maklerpools Fonds Finanz. Was bedeutet die Pleite und der nun öffentliche Insolvenzantrag für Fondsfinanz, ihre Vermittler und ihre Anleger?
Die Captura GmbH mit Sitz in Grasbrunn bei München musste bereits im Oktober Insolvenz anmelden. Als Treuhänder wurde nach Angaben des Unternehmens die Anwaltskanzlei Grasmüller & Wehner bestellt. Mit dem Bekanntwerden der Insolvenz werden nun als erstes die Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzkanzleien aktiv. Das betrifft auch den Münchener Maklerpool Fonds Finanz, der ein wichtiger Vertriebspartner der Captura GmbH gewesen ist. Das Insolvenzverfahren wird vor dem Amtsgericht München unter Register-Nr.: HRB 185908 geführt.
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Die Captura wurde 2010 mit einem Stammkapital von nur 25.000 Euro gegründet. Sie vertrieb unter anderem Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen im Immobiliensektor: hochriskante Anlagen mit hohem Verlustrisiko. Doch es drängt sich der Verdacht auf, dass Kunden mit der vermeintlichen Sicherheit dieser Investments getäuscht wurden.
Die Captura GmbH bewarb Nachrangdarlehen "als rentabel und sicher", berichtet Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte von der Berliner Anwaltskanzlei Schulte und Partner auf dem Fachportal Anwalt.de. "Mit Laufzeiten von 180 und 360 Tagen und einem Zinssatz von 7,35 % p.a. bzw. 7,95 % p.a. wurde der Eindruck vermittelt, dass das gewährte Nachrangdarlehen mit einer über den Durchschnitt liegenden Verzinsung kurzfristig zurückgezahlt wird". Bei finanziellen Problemen der Anlage aber haben Kunden das Nachsehen. Das Wesen eines Nachrangdarlehens sei grundsätzlich, dass der Darlehensgeber nachrangig sein Geld aus dem Darlehen erst zurückerhalte, wenn alle anderen Gläubiger der Gesellschaft ihr Geld erhalten haben.
Produkt ohne Vermögensschadenshaftpflicht? Risiko für Vermittler
Zudem drängt sich der Verdacht auf, die Captura GmbH habe ihren Kunden (und auch Vermittlern?) ein nicht unwesentliches Detail der Geldanlage verschwiegen. Mutmaßlich fehlt dem Produkt die Absicherung durch eine Vermögensschadenhaftpflicht.
Versicherungsexperte Christian Legien von Domcura erklärte 2014 in einem Interview: „Nachrangdarlehen fallen nicht unter die Regularien des § 34 f GewO und erfreuen sich auch deshalb steigender Beliebtheit. Hinsichtlich der Versicherbarkeit in der VSH ist jedoch Vorsicht geboten: Mir ist überhaupt nur ein VSH-Versicherer bekannt, der hier Versicherungsschutz anbieten möchte – und dies auch nur nach intensiver Prüfung des zu vermittelnden Produkts." Somit wäre das Risiko einer eventuellen Falschberatung durch die Vermittler nicht abdeckt. Was einst Geld brachte, bringt nun Probleme. Denn “wird der Vermittler hier verklagt, dann bleibt er auf seinem Schaden sitzen”, schreibt Rechtsanwalt Dr. Schulte.
Irritierend sei darüber hinaus, dass trotz des praktischen Vertriebsstopps Captura-Produkte weiterhin zu erwerben seien, obwohl das Amtsgericht München bereits die Insolvenzverwaltung angeordnet hat.
Mit Klagen von geschädigten Verbrauchern ist zu rechnen
Mit Klagen zu Lasten der Vermittler ist durchaus zu rechnen. Wie man beim Recherchedienst GoMoPa aus Vermittlerkreisen erfahren haben will, sollen etwa 400 Vermittler über einen "Maklerpool aus Süddeutschland" einen Großteil von bis zu 50 Millionen Euro Nachrangdarlehen für die Immobilien-Beteiligungsgesellschaft Captura GmbH verkauft haben. Bei diesem Maklerpool handelt es sich sehr wahrscheinlich um den Produktpartner Fonds Finanz.
Schon jetzt werben mehrere Verbraucheranwälte um das Vertrauen geschädigter Kunden, wie eine Recherche von Versicherungsbote ergab. Als ein Beispiel kann die Münchener Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gelten, die auf ihrer Webseite die Klagemöglichkeiten gegen Vermittler und Unternehmen vorstellt. Häufig ist es so, dass Anlegerschutzanwälte nicht den Insolvenzverwalter verklagen, sondern den Vermittler, da er das vermeintlich schwächste Glied in der Kette ist.
Der auf Vermittlerhaftung spezialisierte Anwalt Nikolaus Sochurek von der Münchener Anwaltskanzlei Peres und Partner erklärt in einem Gastbeitrag für Anwalt.de: „Unsere Sozietät beobachtet die Entwicklungen seit Längerem. Wir gehen davon aus, dass die Vermittler der Captura über kurz oder lang ins Fadenkreuz selbst ernannter Anlegerschützer geraten werden“.
Fonds Finanz sollte seine Vermittler nicht allein lassen
Fonds Finanz kann nun seinen Vermittlern Rückendeckung geben und ihnen helfen, Ansprüche von Anlegerschutzanwälten abzuwehren. Noch in diesem Jahr sollen Vermittler der Fonds Finanz die Gelegenheit einer kostenfreien Erstberatung bei dem bekannten Rechtsanwalt Norman Wirth erhalten. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht und geschäftsführende Vorstand des AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat seine Schwerpunkte im Versicherungs-, Vertriebs-, Vermittler- und Maklerrecht.
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Auch Nikolaus Sochurek von Peres & Partner wirbt bereits um das Vertrauen der Vermittler. "Wir werden eine Vereinigung von Vermittlern ins Leben rufen, um zunächst den Versuch zu unternehmen, die Hintergründe aufzuklären und die Vermittler bei der Kommunikation mit den eigenen Kunden zu unterstützen", berichtet Sochurek. "Weiter werden wir die Nachrichtenlage sehr genau verfolgen und unsere Vermittler über aktuelle Entwicklungen stets informiert halten. Ziel sollte es sein, dass die Erkenntnisse, nicht zuletzt aufgrund später möglicher Haftungsprozesse, frühzeitig gebündelt werden.“ Das Nachsehen könnten wieder jene haben, die den Versprechungen von Captura auf hohe Renditen Glauben schenkten - die Kunden.