Fingierte Kranken- und Pflegeversicherungen

Laut HNA erhebt die zuständige Staatsanwaltschaft den Vorwurf, dass der angeklagte Vermittler sich durch fingierte Kranken- und Pflegeversicherungsanträge Abschlussprovisionen in Höhe von mehreren 10.000 Euro erschwindelt haben soll.

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Bis zu 21 Monatsbeiträge Provision

Bis zu einer Gesetzesänderung wurden im Bereich der Voll-Krankenversicherung teilweise 21 Monatsbeiträge Provision gezahlt. Der Gesetzgeber hatte diesem Zusammenspiel von Krankenversicherern und einigen wenigen davon profitierenden Versicherungsvermittlern mit dem Gesetz zur "Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" vom 6. Dezember 2011 in Artikel 22 ein Ende bereitet. Aber noch immer geht es im Bereich der Vermittlung von privaten Voll-Krankenversicherungen um erhebliche Abschlussvergütungen.

Voll-Krankenversicherung ist noch heute eine Goldgrube – manchmal

Selbst nach der Gesetzesänderung sind Abschlussprovisionen für die Vermittlung einer Voll-Krankenversicherung (substitutive Krankenversicherung) in Höhe von 8 Monatsbeiträgen keine Seltenheit. Das fördert auf Vermittlerseite Begehrlichkeiten und scheint nach wie vor dazu zu führen, dass einige Vermittler auf die "schiefe Bahn" geraten. Denn nicht selten beträgt der vom Versicherungsnehmer zu leistende Monatsbeitrag um die 400,-- Euro monatlich, was bei 8 Monatsbeiträgen Provision noch immer eine durchaus stolze Provisionssumme von 3.200 Euro pro Vertrag bedeutet.

Provision erhalten ist nicht gleich Provision verdient

Allerdings haften die Vermittler 60 Monate für diese diskontiert (vorschüssig) gezahlte Abschlussprovision. Kündigt der Versicherungsnehmer die Versicherung nach 2 Jahren, so muss der Vermittler den überwiegenden Teil der erhaltenen Provision zurückzahlen.

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Zusatzkrankenversicherung lohnt sich ebenfalls

Im Bereich der Zusatzkrankenversicherung hat der Gesetzgeber keine Regulierung durchgeführt. Versicherungsbote liegen Informationen vor, dass hier von einigen Krankenversicherern teilweise 11 Monatsbeiträge Abschlussprovision gezahlt werden; bei erheblich kürzeren Stornohaftzeiten als in der Voll-Krankenversicherung. Am Markt kursieren Gerüchte von noch höheren Vergütungen gegenüber größeren Vertrieben. Die Sehnsucht einiger Krankenversicherer nach unbedingtem Neugeschäft scheint - trotz der Göker-Affäre (MEG24) - also nahezu ungebremst zu sein.