Die Lebensversicherung ist tot, es lebe die Lebensversicherung

Nur ein bisschen anders und noch ein bisschen besser - für die Lebensversicherer. In dünnen Zinszeiten das Kapitalanlagerisiko locker auf den Kunden abwälzen - was kann es Besseres für einen Lebensversicherer geben? Schließlich hat man ja schon die alten, aus heutiger Sicht für die Lebensversicherer eher unschönen 4-Prozenter am Hals und rätselt, wie man diese am besten aus den Büchern bekommt.

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Lebensversicherung mit Garantie auf Kapitalerhalt nach Kosten

Versicherer könnten zumindest eine Garantie nach Kosten auf den Kapitalerhalt ohne weitere Zinsgarantie geben – mit null Prozent Zins. Aber auch die Kapitalerhalt-Garantie nach Kosten will kein Versicherer wirklich, wie an den Rückzugsbestrebungen der Branche in Sachen Riester-Verträge zu sehen ist. Auch sonst ist eine Garantie auf Kapitalerhalt nach Kosten (gerechnet bei Zinssatz null Prozent) aus Sicht der Versicherer wohl eher nicht erstrebenswert, denn dann könnten Vermittler und Kunden am Garantiewert (nunmehr offensichtlich) in Euro sehen, was sie Police kostet. Jedenfalls dann, wenn eine entsprechende Darstellung im Angebot vorausgesetzt wird, worauf noch zurückzukommen sein wird.

Lebensversicherer gewinnen auf ganzer Linie

Es lebe also die Fondspolice ohne jede Garantie. Mir fallen ad hoc nicht so viele Lebensversicherer ein, die ihre Angebote übersichtlich, für einen Laien verständlich vorrechnen. Und das ist doch toll für den Versicherer, weil der Kunde nun wieder nichts sieht. Und der Vermittler natürlich auch nicht, was besser für den Verkauf ist.

Fondsgebundene Lebensversicherung / Fondsgebundene Rentenversicherung - ein Beispiel

Nehmen wir das konkrete Beispiel einer Fondsgebunden Rentenversicherung mit 50 Euro monatlichem Beitrag, Eintrittsalter 30 Jahre, männlich, Endalter 67, Laufzeit/Beitragszahldauer also 37 Jahre. Das Angebot wurde, soweit dies nach dem Angebotsprogramm der Gesellschaft überhaupt möglich war, von allen Zusatzversicherungen befreit.

Schaut man sich das Angebot an, so findet man an exponierter Stelle und in fetter Schriftart den Hinweis "garantierte einmalige Kapitalzahlung" und erst ein gute Stück weiter rechts den Hinweis "im Produkt nicht vorgesehen". Ganz zufällig steht der fette Hinweis "garantierte einmalige Kapitalzahlung" über einer Tabelle, welche mit "Gesamte einmalige Kapitalzahlung" tituliert ist und die ihrerseits nun ein kleines, dünnes Sternchen trägt. Dieses dünne Sternchen verweist auf einen in kleiner Schrift am Ende der Seite stehend Hinweis, dass es sich nun doch um solche Werte handelt, die nicht garantiert sind. Damit stehen das dünne Sternchen und der klein geschriebene Text am Ende der Seite im Widerspruch zur fetten Überschrift. Das dabei das Wort "Gesamte" den Kunden zusätzlich verwirren wird ist schon fast nicht mehr der Erwähnung wert. Ein Schelm, der Böses bei solcher Aufteilung und Schriftform-Wahl denkt.

Den tatsächlichen Wert der zu erwartenden Auszahlung bei einer Wertentwicklung von null Prozent und ohne Überschüsse muss man suchen. Man findet diesen Wert bezeichnender Weise erst auf der dritten Seite. Das dieser Wert nicht exponiert und unübersehbar auf der ersten Seite steht hat auch seinen Grund. Denn einzahlen würde unser Kunde während der Laufzeit 22.200 Euro. Die Auszahlung bei einer Wertentwicklung von null Prozent und ohne Überschüsse würde aber lediglich rund 16.700 Euro betragen. Zu Buche stünde also ein Minus von 5.500 Euro. Leicht erkennbar auf der ersten Seite macht sich eine solche Rechnung (die so nirgendwo im Angebot zu finden ist) natürlich nicht besonders gut. Es würde wohl auch die Überzeugungsarbeit der Lebensversicherungs-Maklerbetreuer bei den Versicherungsmaklern ziemlich behindern.

Lebensversicherung - Transparenz nahezu „Null“

Das im Bereich anlagebasierender Versicherungsprodukte keine wirkliche Transparenz herrscht und weder Vermittler noch Kunden wirklich wissen, welcher Teil des Beitrages zur Anlage gelangt, dies ist mittlerweile durch die Medien bekannt. Das auch die Angebote der Lebensversicherer eher zur Intransparenz neigen, ist sicher etwas unbekannter. In Vermittlerkreisen noch weniger bekannt sein dürfte die sich aus Intransparenz ggf. ergebende Haftung.

Vermittlerhaftung

Dies trifft insbesondere für Versicherungsmakler zu, die als Sachwalter und Interessenvertreter auf Seiten ihrer Mandanten stehen. Jedem Versicherungsmakler der jetzt rätselt, sei noch einmal das Studium des Sachwalterurteils empfohlen, welches mit Inkrafttreten der Vermittlerrichtlinie nicht etwa an Aktualität verloren, sondern gewonnen hat.

Lesen und verstehen

Versicherungsmakler, die das Sachwalterurteil und die gesetzlichen Bestimmungen zum Versicherungsvermittlerbereich gelesen, verstanden und zueinander in Verbindung gebracht haben wissen, dass bei Vermittlung eines anlagebasierenden Versicherungsproduktes einige "unschöne" Dinge in die Dokumentation gehören.

Fondsgebundenen Lebensversicherung - was in die Dokumentation gehört

Wer einen wissenden Fachanwalt befragt, der wird zumindest mit Hinsicht auf die Vermittlung von anlagebasierenden Versicherungsprodukten durch Versicherungsmakler zu ähnlichen Ergebnissen kommen (Aufzählung nur beispielhaft, nicht vollständig):

  • Ist das Produkt gezillmert ja/nein (inklusive einer Laien verständlichen Erläuterung zu den Auswirkungen einer Zillmerung)?
  • Hinweis, dass steuerliche Erleichterungen entfallen, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird.
  • Bei Riester-Rente und Basisrente (Rürup) keine bloße Aufzählung der Vorteile, sondern auch Hinweise auf Zwänge und Nachteile.
  • Bei betrieblicher Altersvorsorge (bAV) z.B. nicht nur die Betrachtung der Beitragsphase aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht, sondern auch hinsichtlich der Auszahlphase.

Versicherungsmakler sollten wissen was vermittelt wird

Wer Sachwalter/Interessenvertreter seiner Kunden ist, der sollte auch wissen was er vermittelt. Versicherungsmakler sollten anbietenden Lebensversicherungsgesellschaften daher z.B. folgende Fragen im Bereich der Fondsgebundenen Lebensversicherung stellen:

  • Erhält der Lebensversicherer Kickbacks und/oder sonstige Zuwendungen von der KAG und wenn ja in welcher Höhe (auf den Kundenvertrag bezogen)?
  • Wird der Kickback/die Zuwendung der KAG an den Versicherer dem Kunden in voller Höhe gut geschrieben (auf den Kundenvertrag bezogen)?

... und weiter:

Stellt der Lebensversicherer seinen Kunden (auf den jeweiligen Vertrag bezogen) eine für Laien verständliche Aufteilung des zu zahlenden Beitrages in

  • Versicherungskosten (z.B. Todesfallabsicherung, BU, BUZ, UV, UVZ, Langlebigkeitsrisiko etc.),
  • Vertragskosten (inkl. Courtagen, Stückkosten, Kapital- und Fondskosten etc.),
  • Sparanteil (netto nach Abzug aller Kosten) und
  • Entwicklung des tatsächlichen Anlagebetrages bei null Prozent Rendite

in übersichtlicher Form zur Verfügung?

Besser keine Vermittlung ohne Offenlegung

Sicher ist jedem klar, dass Lebensversicherer die vorgenannten Daten nicht vollständig bzw. nicht in dieser Form zur Verfügen stellen (wollen). Versicherungsmakler (besser alle Vermittler) sollten dann jedoch zu den Punkten, zu denen sie vom Lebensversicherer keine Auskunft erhalten, in der Dokumentation deutlich angeben, dass sie dazu keine Auskunft vom Anbieter erhalten haben und daher keine Aussage dazu treffen können.

Versicherer macht den Sack zu

In Bezug auf Versicherungsmakler müssen sich Lebensversicherer keine Sorgen machen, denn deren Maklerbetreuer müssen nur eines tun: Die Versicherungsmakler "irgendwie" davon überzeugen, dass Fondsgebunde Lebensversicherungen ganz toll sind, damit diese vom Versicherungsmakler verkauft werden. Lebensversicherer haften nicht für die Vermittlung ihrer intransparenten Produkte und auch nicht für die ggf. fehlende, unvollständige, fehlerhafte oder nicht ordnungsgemäße Dokumentation; diese Haftung liegt allein bei den Versicherungsmaklern. Und damit ist der Sack zu - mit allen Vorteilen für die Lebensversicherer …

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meint freundlichst
Ihr Freddy Morgengrauen