Finanzanlagenvermittler / Anlageberater müssen von kreditfinanzierter Fondsbeteiligung abraten

Nach dieser Entscheidung der Brandenburgischen Oberlandesrichter haben Anlageberater von einer vollständigen Fremdfinanzierung einer Beteiligung an einem geschlossenen Fond dringend abzuraten oder jedenfalls nachdrücklich auf das besondere Risiko des Verlustes des Beteiligungskapitals bei Fortbestand der eingegangenen Zins- und Tilgungspflichten hinzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, so das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg, wenn die unternehmerische Beteiligung mit dem hohen Risiko eines weitgehenden oder vollständigen Verlustes der Beteiligungseinlage behaftet ist. Der vollständige Artikel zum Urteil des OLG Brandenburg kann auf der Homepage der Kanzlei Rechtsanwalt Christian H. Röhlke nachgelesen werden.

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Finanzanlagenvermittler / Anlageberater sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet

Mit einem Beschluss vom 21.09.2015 hat der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes die Pflicht zur Prüfung eines angebotenen Kapitalanlagenmodells auch auf die sogenannten Policen-Aufwertungsmodelle übertragen. Nach dieser Entscheidung müssen Kapitalanlagenvermittler auch bei derartigen Modellen eine umfassende Plausibilitätsprüfung vornehmen. Nach Ansicht des OLG obliegt es den Vermittlern derartiger Modelle, sich zu informieren, wie der LV-Aufkäufer die von ihm versprochene Zahlung des hohen Kaufpreises bewerkstelligen will. Auch hierzu kann der vollständige Artikel zum Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes auf der Homepage der Kanzlei Rechtsanwalt Christian H. Röhlke nachgelesen werden.