Es geht um hohe Beträge

Kleinvieh macht auch Mist - bei allen Versicherern und nicht nur bei der DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung a.G. (DEVK). Dies gilt für die Versicherer auch dann, wenn die Schadenhöhe (wie im nachfolgenden Beispiel-Fall) einen fünfstelligen Euro Betrag nicht einmal annähernd erreicht. In Summe aller auftretenden Kfz-Haftpflicht Versicherungsfälle geht es für die Versicherer vermutlich um Milliarden-Beträge.

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Kfz-Haftpflichtversicherung - Systematisches Täuschen und Kürzen

Auf ihrem Blog berichtet die Rechtsanwalts-Kanzlei Schleyer von einem Kfz-Haftpflichtfall, bei welchem die DEVK als Haftpflichtversicherer des unfallverursachenden Fahrzeuges schadenersatzpflichtig war. Die Regulierung des Schadens erfolgte jedoch augenscheinlich nicht so, wie es das von der geschädigten Unfallgegnerin vorgelegte Gutachten zu den Schäden an ihrem Fahrzeug vorsah. Systematisches Täuschen und das Kürzen von berechtigten Zahlungsansprüchen sei Programm, ist in diesem Zusammenhang auf dem Internet-Blog der Kanzlei zu lesen.

1.086 Euro oder 2.970 Euro - bitte wählen Sie jetzt

Berichtet wird im Blog, dass die gutachterlich erstellte Forderung der Geschädigten von rund 2.600,-- Euro durch die DEVK auf 1.086,-- Euro gekürzt und herunter gerechnet wurde. Erst nach Einschaltung der Rechtsanwalts-Kanzlei Schleyer zahlte die DEVK dann letztlich 2.970,-- Euro, also nahezu das Dreifache des von der DEVK zuerst angebotenen Betrages. Den vollständigen Artikel dazu, der auch zu den beiden Abrechnungs-Schreiben der DEVK verlinkt, finden Sie auf der Blog-Seite der Kanzlei Schleyer unter der Überschrift "Lassen Sie sich nicht täuschen!!!".

Sind es vom 18.08. bis zum 10.09. drei Tage?

Die DEVK wirbt mit einem Werbespot um Kfz-Kunden. Dort geht es um eine schnelle Kasko-Reparatur in 3 Tagen. Sehr schön und sehr gut, wenn das für die eigenen Kunden der DEVK tatsächlich stimmen sollte. Allerdings macht der im Werbespot auftretende DEVK-Vertreter die gerade erfolgte Kasko-Reparatur mittels Kettensäge und Baum wieder zunichte. Vermutlich hatte der DEVK-Vertreter keinen Sachkundenachweis als Holzfäller. Die eher unqualifizierte "Baumfällerei" wäre nun jedoch (insofern überhaupt versichert, vielleicht war es ja Vorsatz) ein Haftpflichtschaden. Und trotzdem - so zumindest die Werbeaussage im Spot - will der DEVK-Vertreter in drei Tagen wieder da sein - wie bei einem Kaskoschaden. Im von der Rechtsanwalts-Kanzlei beschriebenen Fall hat das mit den 3 Tagen bei der DEVK jedenfalls nicht funktioniert. Dies ist an Datumsangaben der beiden im Blog der Kanzlei verlinkten DEVK Schreiben unschwer zu erkennen.

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Eine Lanze für die Kfz-Haftpflichtversicherer

Bei aller Kritik darf nicht vergessen werden, dass auch Kfz-Haftpflichtversicherer die ganz überwiegende Mehrzahl der Fälle wohl eher zur Zufriedenheit der Geschädigten abwickeln wird. Ansonsten wäre der Versicherungsombudsmann wohl ständig auf Personalsuche im vier- oder fünfstelligen Bereich. Fälle wie der von der Kanzlei Schleyer beschriebene sollten daher eher als Mahnung an die Versicherer betrachtet werden, von ordnungsgemäßer Schadenregulierung nicht abzuweichen. Das würde auch die Anwaltskosten sparen.