Die Briten automatisieren damit die Mitgliedschaft in der betrieblichen Altersvorsorge. Will ein Arbeitnehmer partout nicht mitmachen, so hat er die Möglichkeit, über das Opting-out Verfahren davon Abstand zu nehmen. Aus Beispielen von Unternehmen in Deutschland weiß man, „dass mit Opting-Out-Lösungen eine Verbreitungsquote von über 90 Prozent erreichbar ist“, sagte Dr. Jasper, Leiter Retirement Solutions bei Towers Watson Deutschland

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Das System der steuerlich geförderten Möglichkeiten in Deutschland ist wohl für den Laien oftmals zu komplex und nur schwer durchschaubar. Allein auf die Eigeninitiative des Arbeitnehmers will man sich dann in Zukunft nicht mehr verlassen müssen.

bAV: In Zukunft nicht mehr auf Eigeninitiative verlassen

Das „Opting-out-Modell“ soll dieser Situation jetzt Abhilfe schaffen. Im Gegensatz zum derzeit oft angewendeten „Opting-in“, bei dem der Beschäftigte von sich aus auf den Arbeitgeber zugeht und sich für ein Produkt eigeninitiativ entscheidet, wird der Mitarbeiter hier bei Unterzeichnung seines Arbeitsvertrages automatisch vor die Option gestellt einen Teil seines Jahresgehaltes - wie etwa der Monatslohn oder auch Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Sonderzahlungen - in die Altersversorgung zu stecken. Er kann sich jederzeit dagegen entscheiden, wird aber so aktiv angeregt zumindest darüber nachzudenken.

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Der jüngsten Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes (2010) zufolge, verfügen 22,2 % der Beschäftigten in Deutschland über eine Anwartschaft aus einer betrieblichen Versorgung. Diese recht kleine Zahl, kann an einer unzureichenden Kommunikation liegen. Es seien noch nicht alle Effizienzpotenziale vollends ausgeschöpft, erklären etwa zwei Drittel aller HR-Verantwortlichen in der von Towers Watson herausgegebenen Studie „Administration in der bAV“. Im Zeitalter der Digitalisierung denkt man dabei über Apps nach, die die Mitarbeiter zukünftig über ihre persönlichen Pensionspläne unterrichten sollen.

Towers Watson