Rechengrößen - Bundeskabinett beschließt Bemessungsgrenzen für 2016
Das Bundeskabinett hat die Rechengrößen zur Sozialversicherung für das kommende Jahr festgelegt. Auch 2016 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- sowie in der Kranken- und Pflegeversicherung. Ebenso angehoben wird die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung.
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird im kommenden Jahr um 1.350 Euro angehoben und beträgt dann 50.850 Euro im Jahr. Von 54.900 Euro auf 56.250 Euro jährlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht. Damit können Arbeitnehmer erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 4.687,50 Euro in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
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Versicherungspflichtgrenze angehoben
Während die Bezugsgröße in der Sozialversicherung in den alten Bundesländern nur um 70 Euro auf 2.905 Euro im Monat steigt, wird der Wert in den neuen Bundesländern um 105 Euro nach oben korrigiert und beträgt dann 2.520 Euro im Monat.
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Die Beitragsbemessungsgrenze zur knappschaftlichen Rentenversicherung liegt 2016 im Westen der Republik bei 7.650 Euro im Monat. Im Osten liegt der Wert bei 6.650 Euro im Monat. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2016 bundeseinheitlich auf 36.267 Euro im Jahr festgesetzt.