Zum Thema Wechsel haben sich so manche Mythen als sehr hartnäckig erwiesen. Der Experte für Kraftfahrt-Versicherungen bei AXA klärt auf, welche Mythen stimmen und welche nicht.

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1. Annahme: Grundsätzlich sind alle Leistungen gleich, nur der Preis macht den Unterschied

Das stimmt so nicht, warnt Jäckel: "Die meisten Versicherer bieten unterschiedliche Tariflinien an - vom Basisschutz bis zum Komfort-Tarif - und das jeweils bei Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Entsprechend fallen dann die Beiträge aus. Zusätzlich können die Versicherten häufig Bausteine individuell zubuchen." Da man hier schnell den Überblick verlieren kann, rät Jäckel eine Liste anzulegen, auf denen wichtige Leistungsmerkmale festgehalten werden. Daran sollte man sich dann auf alle Fälle halten. „Achten Sie beim Tarifcheck auch darauf, wie die Versicherer im Falle eines Schadens zurückstufen", ergänzt Jäckel. "Ein vermeintlich günstiger Versicherer erweist sich in diesem Fall schnell als teuer."

2. Annahme: Schutzbriefe müssen immer extra abgeschlossen werden

Es gibt durchaus Versicherungen, in denen der Schutzbrief beitragsfrei enthalten sein kann. Der Unterschied kann dann allerdings im Umfang der Leistung liegen. Bei guten und umfassenden Tarifen könnte der Schutzbrief dann schon ab der Haustüre greifen. Einige Tarife versichern auch gegen falsche Betankung oder wenn der Autoschlüssel verloren gegangen ist.

3. Annahme: Grob fahrlässig verursachte Unfälle werden mit Kürzungen bestraft

Kfz-Haftpflichtversicherungen zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit in der Regel immer und komplett. In Kaskoversicherungen kann Unfallverursachern hingegen durchaus eine Kürzung drohen. "Einige Versicherer verzichten in ihrer Kaskoversicherung allerdings weitgehend auf dieses Recht, wenn keine Drogen oder Alkohol im Spiel sind. Autofahrer sollten auf diesen Verzicht also achten", rät Jäckel. Wichtig werde dieser vollumfängliche Schutz z.B. bei einem Unfall bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen.

4. Annahme: Kilometerangaben fingieren fällt beim Versicherer nicht auf

Das sollte man nicht riskieren. Tritt ein Schadenfall auf, kann auch eine Fälschung der Kilometerangaben ans Licht kommen. Hier drohen teilweise empfindliche Vertragsstrafen und eine höhere Selbstbeteiligung. Solche Tricksereien sollte man auch bei den Angaben über die Nutzer des Fahrzeuges lassen, ebenso wie bei anderen Tarifmerkmalen.

5. Annahme: Nach einem Unfall kann man von der Versicherung nur die Unterstützung bei finanziellen Schäden erwarten, sonst muss man alles alleine machen

Je nach Versicherer kann es durchaus sein, dass man sich um alles selbst kümmern muss. Doch es gibt auch Versicherer, die sich um die komplette Schadenabwicklung kümmern. Dabei kann die Organisation von der Werkstattsuche, der Bereitstellung eines kostenfreien Leihwagens bis zur Abrechnung übernommen werden. Oft gäbe es sogar einen Rabatt, wenn man diesen Service mit abschließt.

6. Annahme: Der Schadenfreiheitsrabatt kann beliebig übertragen werden

Laut Jäckel ist das so nicht ganz richtig. Nur unter bestimmten Umständen kann ein Schadenfreiheitsrabatt an andere weitergegeben werden. An Kinder oder Ehepartner können üblicherweise Prozente übertragen werden, wenn diese das entsprechende Fahrzeug ebenfalls regelmäßig gefahren haben. Entfernte Verwandte oder gar Fremde scheiden meist komplett von dieser Möglichkeit aus. Wer nur gelegentlich das Auto gefahren ist, kann ebenfalls nicht davon profitieren. "Bei der Übertragung können nur die Zeiten angerechnet werden, in denen der Partner oder die Kinder das Auto überwiegend gefahren haben", erläutert Jäckel.

7. Annahme: Im Internet bekommt man den den gleichen Versicherungsschutz, nur günstiger

Auch das stimmt meistens nicht. "Zum einen bieten Internetversicherer oft nur einen sehr eingeschränkten Leistungsumfang. Im Schadenfall kommt es dann zu bösen Überraschungen, wenn beispielsweise nicht der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt wird oder ein Schaden gar nicht versichert ist. Zum anderen gibt es Sonderregelungen, die nur Fachleute kennen. So können Kunden in unserem Servicetarif mit einem Zweitwagen oft direkt in der Schadenfreiheitsklasse 5 starten - unter Umständen ein unschlagbarer Vorteil." sagt Jäckel dazu. Beratungen gibt es auch offline meist kostenlos.

Vor allem bei den Leistungen sollte man genau schauen, was in welchem Falle abgedeckt ist. Hier lohnt es sich z.B., in der Teilkasko Folgeschäden von Maderbissen mit versichern zu lassen oder für Vollkaskoversicherer einen "Rabattretter" abzuschließen. Wer ein sehr neues und teures Auto fährt, könnte mit Neuwertentschädigungen gut beraten sein. Ob sich das Festlegen auf eine Vertragswerkstatt lohnt, sollte auch genauer geprüft werden. Ersparnisse können hier von bis zu 20 Prozent gemacht werden.

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Beim Wechsel der Kfz-Versicherung zum 30. November muss man allerdings auch vorsichtig sein. Inzwischen gibt es Versicherer, die ihre Verträge Mitte des Jahres auslaufen lassen. Insgesamt lohnt sich oft ein Wechsel kurz vor dem "Stichtag", solange es ihn noch gibt. Denn die meisten Anbieter wollen hier mit besonders guten Angeboten locken, da kann ein guter Deal dabei sein.

AXA Versicherung