Eine Bilanz zum LVRG soll 2018 gezogen werden. „Dann müssen die Anbieter von Lebensversicherungen zeigen, dass das Vertrauen tatsächlich erreicht wurde“, so Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen.

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Berater sollen Nettoprodukte anbieten

Politik und Vorstände und Entscheider der Vermittlerbranche tauschten sich zum Thema Preisausweis bei der Vermittlung von Versicherungs-Produkten aus. Gerhard Schick, Vorsitzender des Finanzausschusses und Sprecher für die Finanzpolitik von Bündnis90/Die Grünen, machte erneut bewusst, dass der Preisausweis in der Finanzberatung vielerorts nicht klar sei, Problem sei die Kopplung: „Die Bezahlung der Produkte und die Bezahlung der Beratung ist so zu trennen, dass jeder kapiert, wofür bezahle ich gerade. Die Beratungsqualität ist etwas anderes als das Produkt.“ Er sprach sich außerdem für die Verpflichtung aus, in der Beratung immer auch das entsprechende Nettoprodukt anzubieten und andererseits bei der Provisionsberatung die Provision in Euro und Cent auszuweisen – bei Versicherungen wie Kapitalanlagen.

Laut Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, darf sich zukünftig nur noch unabhängig nennen, wer keine Provision annimmt. Es habe sich gezeigt, dass die Nachfrage nach Honorarberatung offenbar geringer sei als von der Politik bisher angenommen, brachte Mechthild Heil, Verbraucherschutz-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch dazu an.

MiFid II: Dokumentation für Berater für reine Finanzprodukte wird allumfassender

Staatssekretär Gerd Billen gab einen Überblick über die derzeit laufenden Regulierungsumsetzungen und nannte neben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der anstehenden Novellierung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IDD) vor allem die Änderungen durch MiFid II als Herausforderung. Bei letzterer werde die Dokumentation des Beratungsprotokolls durch die Einführung einer Geeignetheits-Prüfung und -erklärung ersetzt, die voraussichtlich weitreichender als das bisherige Protokoll ausfallen wird. Das heißt, dass Finanzdienstleister ihren Kunden eine sogenannte Geeignetheits-Prüfung, auch als „Suitability test“ bekannt, ausstellen müssen. Diese Erklärung muss dem Kunden vor dem Geschäft „auf einem dauerhaften Datenträger“ ausgehändigt werden und ihn darüber informieren, wie Präferenzen und Anlageziele im folgenden Beratungsgespräch zu berücksichtigen sind. Positiv aus Sicht des Verbrauchers ist zu werten, dass die Geeignetheits-Prüfung den Vermittler bereits im Vorfeld der eigentlichen Anlageempfehlung verpflichtet, umfassende Informationen über den Kunden einzuholen, etwa über seine Risikobereitschaft, die finanzielle Situation, das Vorwissen und die Sparziele. Sobald die Finanzmarktrichtlinie der EU beschlossene Sache ist, wird es auch diese Geeignetheits-Prüfung bei der Beratung zu Finanzprodukten geben. Die neue Geeignerheits-Prüfung steht und fällt folglich mit der Umsetzung von MiFid II.

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Aufsicht über Finanzanlagenvermittler

Neben der Aussage, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Umgestaltung des Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG), unterhielt man sich auch über Lebensversicherungs-Vermittlung unabhängige Themen. So ging es um die Aufsicht über die Finanzvermittler. Entgegen Gerüchten der letzten Zeit von Interessenvertretern aus der Versicherungs-Branche, soll die Aufsicht über die Vermittler unverändert bei den Gewerbebehörden (§34f GewO) verankert bleiben. Es wird keine Übertragung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) erfolgen.

AFW