Doch wozu dieses umfängliche Unterfangen? Weil es da ein Problem gibt, an dem Anleger schon länger kauen. Es gibt nicht wenige Fonds, die zwar als „aktiv gemanagt“ gelabelt werden, bei Licht betrachtet aber einfach nur passive Investments sind, da sich die Portfolioverwalter konsequent an einen Aktienindex wie z. B. den DAX oder den Euro Stoxx 50 halten, schrieb wallstreet-online.

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Eine Unterscheidung solcher Aktienfonds von einem ETF sind mittels dieses Indexes aber kaum noch möglich. Das einzig abweichende Merkmal seien die deutlich höheren Gebühren beim „aktiv gemanagten Fonds“. Das Geld könnte man sich damit ja eigentlich auch sparen.

Falsche Angaben im Verkaufsprospekt

Warum aber schreitet die BaFin regulierend ein? Ist denn die Sache der Fondskosten ihr Einsatzgebiet? Eine BaFin-Sprecherin legte Wert darauf zu betonen, es sei sicher nicht die Aufgabe der Behörde, Einfluss auf die Höhe von Fondskosten zu nehmen. Doch sobald eine Verwaltungsgesellschaft Gebühren für das aktive Management veranschlagt, obgleich der selbe Fonds in Wahrheit im „closet indexing“-Modus laufe, dann werde die Behörde aktiv. Denn damit sei doch mehr als fraglich, ob die Angaben im Verkaufsprospekt oder in den Produktinformationsblättern stimmten und vollständig waren. Als ein Kriterium komme die "Active-Share-Quote" in Betracht.

wallstreet online