Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird. Bei Neuanträgen teilen Eltern den Familienkassen die eigene und die Steuer-Identifikationsnummer der Kinder über den Kindergeldantrag mit, erklärt die Bundesagentur für Arbeit in einer Pressemitteilung.

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Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer. Wird bereits Kindergeld bezogen und die Steuer-Identifikationsnummer wurde der Familienkasse noch nicht gemeldet, sollte dies beim nächsten Kontakt nachgeholt werden.

Kindergeld wird nicht eingestellt

Wer sich unklar darüber ist, wo er diese Nummer her bekommt, dem sei gesagt, dass diese Steuer-Identifikationsnummer automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern jeder Person mitgeteilt wird, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Auch kann jeder Arbeitnehmer seine Steuer-Identifikationsnummer auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid nachlesen.

Dabei drängt die Zeit nicht all zu sehr. Wie auf der Seite der Arbeitsagentur zu lesen war, reiche es aus, die Familienkassen im Laufe des Jahres 2016 über die Steuer-Identifikationsnummern in Kenntnis zu setzen.

ID einreichen Zeit bis Dezember 2016

Falsch hingegen sind Gerüchte, dass die Kindergeldzahlungen eingestellt würden, wenn die Steuer-Identifikationsnummer nicht bis zum 1.1.2016 vorliege. Insbesondere in sozialen Netzwerken wurde reichlich Panik um das Kindergeld gemacht.

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„Bei laufenden Kinder­geld­anträgen liegen erforderliche ID-Nummern zu etwa 90 Prozent vor. Dort wo das nicht der Fall ist, werden diejenigen im Laufe von 2016 kontaktiert“, beruhigt Jürgen Wurst­horn, Sprecher der Bundes­agentur für Arbeit.

Agentur für Arbeit