Rente - Immer mehr Ruheständler werden steuerpflichtig
70.000 Rentner müssen im kommenden Jahr wegen der Renten-Erhöhung erstmals Steuern zahlen. Dies bestätigte das Bundesfinanzministerium. Seit 2005 gibt es die Rentensteuer. Dadurch und durch zusätzliche Einkünfte der Rentner kann der Fiskus Ansprüche geltend machen. Nachdem die Renten im Juli diesen Jahres angehoben wurden, sind viele Senioren, genauer: 70.000 von ihnen, in die Steuerpflicht geraten.
Wenn im kommenden Jahr die Renten deutlich steigen, Experten erwarten ein Plus von bis zu 5 Prozent, bedeutet das im Umkehrschluss auch, dass Vater Staat mehr Rentnern in die Tasche greifen wird. Ab Juli 2016 werden rund 70.000 Rentner erstmals steuerpflichtig, wie aus einer Antwort des Finanzministeriums auf Anfrage der Linken hervorgeht. Die Betroffenen müssen dann auch eine Steuererklärung abgeben. Durch die Besteuerung der Renten kommen für den Fiskus Mehreinnahmen im Umfang von voraussichtlich 310 Millionen Euro zusammen.
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Ausschlaggebend für die Steuerpflicht bei Neurentnern ist die Frage, ob der steuerpflichtige Teil der Rente den sogenannten Grundfreibetrag übersteigt. Mit dem Freibetrag wird das notwendige Existenzminimum berücksichtigt, das jedem Bundesbürger zusteht. Auf diese Einkünfte hat der Fiskus keinen Zugriff. Im Jahr 2015 betrug der Freibetrag für das steuerliche Einkommen 8.472 Euro – auch diese Grenze soll freilich im kommenden Jahr angehoben werden.
Die gesetzliche Rente war zum 1. Juli 2015 in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent angehoben worden und in den neuen Ländern um 2,5 Prozent. Im Vorjahr hat es 20,6 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Rente gegeben, aus dieser Gruppe, so war im Handelsblatt zu lesen, würden im Jahr 2016 voraussichtlich rund 3,9 Millionen „Steuerpflichtige mit Rentenbezug“ vom Fiskus belangt werden. Dabei gilt ein zusammen veranlagtes Paar als ein Steuerpflichtiger.
Steuer: Grundfreibetrag und Höhe weiterer Einkünfte ausschlaggebend
Doch sei für die Besteuerung nicht allein entscheidend, ob der steuerpflichtige Teil der Rente den Grundfreibetrag übersteige, sondern es sei auch relevant, wie hoch weitere Einkünfte, wie beispielsweise durch Erträge aus Kapitalanlagen oder Mieteinnahmen, sind.
Damit ist zwar im Ergebnis nur eine überschaubare Gruppe von der Rentensteuer betroffen, doch wachse diese Gruppe, so das Handelsblatt. Durch den steigenden steuerpflichtigen Teil und aufgrund von Rentenerhöhungen wären immer mehr Neurentner mit Forderungen vom Fiskus konfrontiert. Zum Ausgleich würden die von Arbeitnehmern eingezahlten Rentenbeiträge mehr und mehr von der Einkommensteuer entlastet.
Weniger Steuern im Erwerbsleben
Somit wächst die Zahl der steuerpflichtigen Rentner mit jedem Jahrgang, der das Arbeitsleben hinter sich lässt. Der Anteil der Rente, welcher versteuert werden muss, steigt bis zum Jahr 2040 um je 2 Prozentpunkte - von Rentnergeneration zur Rentnergeneration. Entscheidend ist hierbei das Jahr des Renteneintritts. Was in der Rente an Steuerlast hinzu käme, ließe sich während des Erwerbslebens zunehmend steuerlich absetzen.
Die Steuerpflicht lag im Jahr 2005 bei fünfzig Prozent, so dass bei allen, die vor 2006 in Rente gingen, nur fünfzig Prozent ihrer Rente in die Besteuerung einbezogen wurden. Im Jahr 2016 liegt dieser Prozentsatz schon um einiges höher, er nimmt zu von 70 auf 72 Prozent für alle, die dann in Rente gehen werden. Im Ergebnis bleiben im Jahr 2016 achtundzwanzig Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente von der Steuer befreit, während bei den Bestandsrenten der festgesetzte steuerfreie Anteil unverändert fortbesteht.
Mehrheit der Rentner vom Fiskus verschont
Der besteuerungspflichtige Anteil wird schrittweise erhöht. Die Mehrheit der Rentner ohne weiteren veranlagungspflichtigen Einkünfte würde deshalb, so das Handelsblatt, vom Fiskus verschont. Eine weitere Erhöhung der Renten ist für den 1. Juli 2016 vorgesehen, wodurch die West-Renten um knapp 4,4 Prozent und de Ost-Renten um rund 5 Prozent wachsen werden, dies sei wohl aber eher als eine Ausnahme zu begreifen.
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Um zu errechnen wie die steuerliche Höhe für Altrentner ausfällt, sind die Variablen des Eintrittszeitpunktes in die Rente sowie Angaben über die bisher erfahrenen Rentenerhöhungen von Bedeutung. Festzustellen, was steuerfrei und was steuerpflichtig sei, ist darum nicht ganz so einfach, so Steuerrechtsexperte Frank Hechtner im Handelsblatt.