Die unfallfreie Zeit mit dem Dienstwagen lässt sich sowohl in der Haftpflicht als auch in der Kasko anrechnen, berichtet der Auto Club Europa (AEC), laut N24.de. Das gilt, wenn die Schadensfreiklassen der privaten Versicherung gerade ruhen, da gegenwärtig nur der Dienstwagen befahren wird. In diesem Fall kann man unter bestimmten Umständen bis zu sieben Jahre des crashfreien Fahrens mit dem Dienstwagen auf die private Versicherung anrechnen lassen.

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Private Schadensfreiklasse profitiert

Letztendlich sei es aber auch eine Frage des Verhandlungsgeschicks, wie viele Jahre aus dieser Zeit des Firmenwagenfahrens die Autoversicherung anerkennt. Zudem ist zu beachten, dass für eine solches Modell der Firmenwagen mindestens 150 Tage im Jahr gefahren worden sein, das ist die Basis-Voraussetzung. Auch vice versa sind Vorteile möglich. Bekommt man beispielsweise einen Firmenwagen und benutzt nachher kein Privatwagen mehr, dann kann man die eigene Schadenfreiheitsklasse mit in die Firma bringen, auch das erklärte der ACE.

Einstufung vom Firmenwagen eintauschen

Bringt der Halter die eigene Schadensfreiheitsklasse mit, kann er seine Einstufung beim Fahren des Firmenautos verbessern und nachher, wieder beim Gebrauch des privaten Autos, davon profitieren, indem er sie wieder eintauscht. Aber das heißt auch, dass er herabgestuft wird, wenn einem dann mit dem Firmenauto ein Unfall passiert. Da muss man abwägen, ob man dieses Risiko tragen will.

N24.de