Krankenversicherung - Wissenschaftler fordern den halben Krankenschein
Krankenkasse: Der Sachverständigenrat Gesundheit will die Krankenkassen entlasten und empfiehlt nun in einem Gutachten, künftig die geltende Alles-oder-Nichts-Regel beim Krankenschein zu kippen. Stattdessen sollen Kranke je nach Lage des Falles demnächst auch ein bisschen gesund sein können und teilweise arbeiten. Und dadurch die Kassen auch nur einen Bruchteil des Krankentagegelds kosten.
In einem am Montag an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) übergebenen Sondergutachten schlägt der mit Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen besetzte Rat für die Zukunft den Teil-Krankenschein vor. Anlass des Gutachtens waren die „seit 2006 stark gestiegenen Krankengeldausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV), schreibt der Rat in einer Pressemeldung.
Anzeige
Teilzeit-Gesunde?
Nach skandinavischem Vorbild sollen GKV-Versicherte Teil-Kranke als Teil-Gesunde zumindest mit gebremstem Einsatz ins Büro oder die Fabrik gehen und wenigstens ein bisschen arbeiten können, genauer: müssen. Der Arbeitsanteil des Teilkranken soll sich nach seinem Gesundheitszustand richten. Der Gesundheitsrat schlägt Krankheitsstufen von 25-50-75 bis 100 Prozent vor, die der Arzt dem Betroffenen attestieren könne – käme es zu einem Gesetz, dass die Vorschläge des Rates umsetzte.
Mit dem Vorschlag, einen teil-gesunden Menschen in das Sozialgesetzbuch hinein zu definieren, verbindet der Gesundheitsrat die Absicht, „Fehlanreize“ entgegenzuwirken und die Gesundheitsvorsorge zu verbessern. Vorübergehende gesundheitlich gehandicapte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen ihren Krankengeldanspruch nicht mehr „möglichst lange ausschöpfen“ können, schreibt der Rat. Stattdessen soll der der viertel-halbe-dreiviertel Krankenschein den Teilkranken zur Arbeit reizen. Insbesondere sollen die Übergänge zwischen den Entgeltersatzleistungen wie Übergangsgeld, Arbeitslosengeld I und Erwerbsminderungsrente klarer ausgestaltet werden , heißt es.
Anzeige
Kosten haben sich verdoppelt
Bei befristet Beschäftigten soll das Krankengeld nach den Vorstellungen des Gesundheitsrats künftig nicht höher als Arbeitslosengeld sein, wenn sie nach Ende ihres Zeitvertrag krank in die Arbeitslosigkeit rutschen. Der Grund für die vom Rat empfohlenen Maßnahmen sind die hohen Kosten. Der Aufwand der gesetzlichen Kassen hat sich den Angaben zufolge in den letzten zehn Jahren auf heute 10,6 Milliarden Euro pro Jahr verdoppelt. Einen medizinischen Grund sehen die Forscher in zunehmenden Diagnosen bei Rückenleiden und psychischen Erkrankungen wie Depression.