Die Vollmacht

Wer glaubt, im Fall des Falles seien der Ehepartner oder die Kinder automatisch die Bevollmächtigten, irrt. Jeder Volljährige sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen. Wer das nicht tut, riskiert die vom Staat bestimmte und kontrollierte Betreuung. Er geht das Risiko ein, dass seinem Ehepartner die Bankvollmacht gestrichen wird, er nur über ein gewisses Haushaltsgeld verfügen darf und für jeden ausgegeben Heller und Pfennig Rechenschaft ablegen muss.

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Die Tipps des IGB:

  • a) Suchen Sie sich die Person ihres Vertrauens genau aus. Er hat wirklich die volle Macht und wird dann auch von Niemandem mehr kontrolliert.
  • b) Setzen Sie einen zweiten Bevollmächtigten ein, falls der erste ausfällt.
  • c) Wenn es möglich ist, erstellen Sie die Vollmacht mit einem Anwalt oder Notar.

Die Patientenverfügung

Legen Sie selbst fest, was mit Ihnen passieren soll, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Schreiben Sie auf, welche medizinischen Maßnahmen Sie wollen und welche nicht.

Die Tipps des IGB:

  • a) Damit nehmen Sie eine große Verantwortung von den Schultern Ihrer Angehörigen. Denn diese müssen sonst über Ihr Schicksal entscheiden.
  • b) Wer keine Verfügung hat, essen Angehörigen werden von den Ärzten nach dem mutmaßlichen Patientenwillen gefragt. Das ist schwierig und u.U. mit Konflikten verbunden.
  • c) Hinterlassen Sie damit klare Handlungsanweisungen für alle.

Ganz wichtig ist die Patientenverfügung in Patchwork-Familien. Mit einer klaren Verfügung unterbinden Sie zu Lebzeiten schon spätere eventuelle Vorwürfe und Streitigkeiten.

Pflege und Elternunterhalt

Entgegen der landläufigen Meinung reichen Rente und Versicherungen in den wenigsten Fällen aus, um eine lange Pflege zu finanzieren. Dann werden Kinder oder andere nächste Angehörige zur Kasse gebeten.

Die Tipps des IGB:

  • a) Regeln Sie vorher, wie im Fall Ihrer Pflegebedürftigkeit zu verfahren ist.
  • b) Wer die Vollmacht hat, sollte auch über die Finanzen Bescheid wissen.
  • c) Wenn jemand zum Elternunterhalt herangezogen wird, sollte er sich über seine Freibeträge bei der eigenen Altersvorsorge informieren. Auch Rentner haben Schonvermögen. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten. Früh informiert, schätzt vor bösen Überraschungen.

Das Testament

Wer alle vorher aufgezeigten Punkte geregelt hat, kann nun sein Vermögen frei verwenden. Es gibt sehr viele Möglichkeiten, sein Geld einzusetzen. Reden Sie mit Fachleuten.

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Die Tipps des IGB:

  • a) Erst wenn der eigene Pflegefall geregelt ist, ist man frei in der Regelung seines Vermögens.
  • b) Erbschaftsteuer zahlen nicht nur Superreiche. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei den Fachleuten Ihres Vertrauens.
  • c) Legen Sie Ihr Geldvermögen flexibel und zielgerichtet an und holen Sie sich notfalls Rat bei gut ausgebildeten und seriösen Beratern, z.B. des IGB.