KfW gibt mehr Geld für altersgerechten Umbau und Einbruchschutz
Alter, Diebe, Energiekosten: es gibt viele Gründe, am Haus zu werkeln. Die Kosten, die dabei entstehen, lassen sich teilweise zurückholen, das ist bekannt. Neu ist, dass die Schwelle der Mindestinvestitionskosten nun herabgesetzt wurde und dass eine Bezuschussung beim Aufrüsten gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW beantragt werden kann und zwar ab sofort.
Eigentümer und Mieter können sich freuen, dass ihre Kosten zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche jetzt auch teilweise von der KfW getragen werden. Auch ist die Neuigkeit erfreulich, dass Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung oder in den Umbau zum „Altersgerechten Haus“ angehoben werden, dabei lassen sich die genannten Maßnahmen frei miteinander kombinieren, wie die Kfw jüngst verkündete.
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Schutz gegen Einbruch wird belohnt
Dazu sagte die Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt! Deshalb fördern wir ab sofort den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30 Millionen Euro. Damit tragen wir dem Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung und ermöglichen mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden.“ Was genau sind die Bestandteile des Umbaus, die ab sofort im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ eigenständig gefördert werden?
Das wäre zum einen der Einbau respektive eine Nachrüstung von einbruchhemmenden Haus- oder Wohnungstüren, außerdem die Nachrüstung von sicheren Fenstern und Rollläden – jeweils mit dem Ziel der Einbrauchsabwehr. Für diesen Akt der Abschottung gegen die kriminellen Strolche, die gerade jetzt in den Tagen der frühen Dämmerung behende über Balkone oder Kellerluken in Wohnungen klettern, macht das Bundesbauministerium im Zeitraum von 2015 bis 2017 jährlich 10 Mio. Euro locker.
Förderfähige Investitionskosten
Das Amt orientiert sich bei seiner Bezuschussung an dem Ausmaß der förderfähigen Investitionskosten. So lässt sich rechnen, dass die Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich bei 10 Prozent (bisher 8 Prozent) und für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent (bisher 10 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten liegen. Die angesprochenen Senkung der Mindestinvestitionskosten heißt konkret, sie liegt künftig nicht mehr bei 3.750 Euro sondern bei 2.000 Euro.
Für die Kunden sei dies die Möglichkeit, die Wohnqualität selbstständig zu erhöhen, so sagte Dr. Ingrid Hengster als Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Mit dem verbesserten Angebot ist die KfW-Förderung für den Kunden noch flexibler geworden. Nun können Mieter und Eigentümer leichter in eine verbesserte Wohnqualität, den Abbau von Barrieren und in die Sicherheit ihrer Wohnungen und Häuser investieren.“
Altersgerechter Umbau und Einbruchsprävention kombinierbar
Ganz konkret heißt das, wer Schritte unternimmt, um seine Wohnung oder sein Haus vor Einbruch zu schützen, der kann je nach Höhe der Investitionskosten mit Zuschüssen von mindestens 200 Euro bis max. 1.500 Euro rechnen. Dabei erfahren z. B. der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern finanzielle Unterstützung. Außerdem kann derjenige, der Maßnahmen ergreift gegen Wohnungseinbruch und für altersgerechten Umbau, einen Zuschuss von insgesamt mindestens 200 Euro bis max. 5.000 Euro beantragen.
Der altersgerechte Umbau beinhaltet zum Beispiel den Abbau von Barrieren, das heisst also z. B. Einbau einer bodengleichen Dusche, Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Hauseingangs- und Wohnungstüren. Strebt man den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ an, so hat man Glück, den hier steigt der Zuschuss sogar auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten an; im Ergebnis können so maximal 6.250 Euro beantragt werden.
Bedingungen für die Förderung
Förderfähig sind bei allen genannten Maßnahmen sowohl Materialkosten als auch die Handwerkerleistungen. Grundlage für die Förderung allerdings muss die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks sein.
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Weiterhin können jene Zuschüsse wie bisher mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden, z. B. Wenn man einen ohnehin geplanten Austausch der Fenster vornimmt bzw. vornehmen lässt.