Gesetzlich oder Privat

Studierende an einer deutschen Hochschule müssen bei der Einschreibung eine Krankenversicherung nachweisen. Sie haben dabei oft die Wahl, wie sie dieser Versicherungspflicht nachkommen.
Studenten, die jünger als 25 Jahre sind und deren Eltern gesetzlich versichert sind, können sich zu Beginn des Studiums beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung krankenversichern.

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Christian Fischer studierte in Konstanz Verwaltungswissenschaft. Berufsbegleitend absolvierte er an der Universität St. Gallen das Diplomprogramm „Insurance Management“. Der 49-jährige leitet seit über 10 Jahren den Bereich Produktentwicklung/ Wettbewerb der HALLESCHE Krankenversicherung in Stuttgart. Wer keinen Anspruch auf Familienversicherung hat, muss sich selbst krankenversichern. Sie können zu Studienbeginn zwischen der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung (GKV) und der privaten (PKV) wählen. Denn nach der Einschreibung an der Hochschule besteht für 3 Monate die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen und für die weitere Studienzeit privat zu versichern.
Das gilt übrigens auch für alle Studierenden, deren Anspruch auf Familienversicherung während des Studiums endet – entweder weil die Altersgrenze von 25 Jahren erreicht ist oder weil das persönliche Einkommen über 405 € bzw. bei Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung über 450 € liegt.

Für Beamtenkinder gilt: Solange sie Kindergeld erhalten, sind sie weiter beihilfeberechtigt und können sich privat versichern. Dazu muss ebenfalls eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden. Da die Befreiung für das gesamte Studium gilt, versichert sich dieser Personenkreis nach Wegfall der Beihilfeberechtigung privat weiter.

Studierende, die sich während der Studienzeit zunächst für die GKV entschieden haben, können nach dem 14. Fachsemester, spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres zwischen einer freiwilligen Weiterversicherung in der GKV oder der PKV wählen - denn die gesetzliche studentische Krankenversicherung endet dann. Wer sich zu diesem Zeitpunkt für die PKV entscheidet, muss seine GKV innerhalb von 2 Wochen darüber informieren.

Angebote der PKV

Für Studenten gibt es in der privaten Krankenversicherung eine Vielzahl von Voll- und Zusatzversicherungsangeboten. So bieten einige PKV-Versicherer beispielsweise Sonderbedingungen für Studenten auf alle Tarife der Vollversicherung an. Dadurch können sich Studenten ein maßgeschneidertes Angebot zusammenstellen – mit allen Vorteilen der PKV. Da die Beiträge ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, sind sie besonders günstig.

Eine private Krankenversicherung bietet aber nicht nur attraktive Vorteile. Für bestimmte Studentengruppen ist es auch mit Blick auf die Zeit nach dem Studium und der weiteren Lebensplanung sinnvoll, möglichst früh in die PKV zu gehen. Wichtig dabei ist es, sich für einen Tarif zu entscheiden, der für die Zeit nach dem Studium die Option auf einen erleichterten Einstieg in die reguläre Voll- oder Zusatzversicherung bietet – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies kann zum Beispiel über einen kleinen Zusatzbeitrag mit abgesichert werden. Gerade für Lehramtsstudenten, die nach dem Studium ohnehin sehr wahrscheinlich privat versichert sind, kann dies sehr attraktiv sein.
Auch wer nach dem Studium zunächst versicherungspflichtig wird, kann sich über eine Anwartschaftsversicherung oder einen Zusatzversicherungstarif mit Option die Rückkehr in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern.

Beihilfeberechtige Studenten können durch einen Verbleib in der PKV oft sehr viel Geld sparen. Auch wenn die Beihilfeberechtigung später einmal entfällt, kann sich eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu Studienbeginn insgesamt finanziell auszahlen.
Privatversicherte Studenten, die nach dem Studienabschluss auf Arbeitssuche sind, sind in der Regel weiter privat versichert. Auch hier bieten einige PKV-Unternehmen an, günstige Sonderbedingungen vorübergehend weiter zu führen.

Und Tschüss…

Viele werden sich im Laufe ihres Studiums für kurz oder länger im Ausland aufhalten. In manchen Studienprofilen ist dies sogar explizit vorgeschrieben. Daher sollte die private Krankenversicherung auch für das Ausland einen umfassenden Schutz vorsehen.

Gesetzlich versicherte Studenten müssen sich bei Auslandsaufenthalten – auch bei Auslandsreisen – in jedem Fall zusätzlich absichern, da die GKV hier keinen ausreichenden Schutz bietet.

Finanzieller Zuschuss

Was viele nicht wissen: Studierende, die BAföG beziehen, erhalten vom BAföG-Amt einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung in Höhe von 73 €, maximal aber die Hälfte des Beitrags. Diesen Zuschuss erhalten alle – egal ob gesetzlich oder privat versichert. Der Zuschuss muss allerdings extra beantragt werden. Lediglich im BAföG-Höchstsatz ist er bereits automatisch enthalten.

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Ein Fuß in der Tür

Wer einmal die Vorzüge der privaten Krankenversicherung erlebt hat, wird diese auch später gerne (wieder) in Anspruch nehmen, sei es in der Voll- oder in der Zusatzversicherung. Vermittler, die schon früh auf die Zielgruppe der Studenten zugehen, haben später den sprichwörtlichen Fuß in der Tür, wenn es darum geht, die Kunden beim Eintritt in das Berufsleben und darüber hinaus zu beraten. Und das nicht nur hinsichtlich der Krankenversicherung. Das Potenzial ist groß und stetig wachsend: Derzeit sind ca. 2,7 Mio. Studenten in Deutschland eingeschrieben, davon nur wenige privat versichert. Ein Blick auf die Zielgruppe der Studenten lohnt sich daher in jedem Fall.