Versicherer stehen bei IDD-Umsetzung auf der Bremse
2018 soll die neue EU-Vermittlerrichtlinie IDD in Kraft treten. Mit dieser haben sich 55 Prozent der deutsche Versicherer noch nicht beschäftigt. Offensichtlich haben die Gesellschaften nicht aus den Erfahrungen mit MiFID II gelernt, kritisiert die Unternehmensberatung PPI AG. Damals schon hätte sich gezeigt, dass sich ein Abwarten auf die endgültige Fassung nicht auszahlt. Die Versicherer sollten daher schleunigst die Herausforderungen annehmen, die mit der Umsetzung von IDD auf sie zukommen.
Die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Direktive) bedeutet: Hohe Anforderungen an Vergütungssysteme, Aus- und Weiterbildung sowie bei der Produkt- und Kundenberatung. Da bei der Entscheider-Studie "IDD-Umsetzung in deutschen Versicherungsunternehmen" der Unternehmensberatung PPI AG 54 Prozent angaben, noch nicht mit der dafür erforderlichen Informationssammlung begonnen zu haben, sehen die Studienautoren die Umsetzung zum Stichtag in 2018 in Gefahr. Weitere elf Prozent der Assekuranzen haben sich mit der IDD verbundenen Themen bestenfalls zur Hälfte hausintern beschäftigt. Für die Studie wurden Im Juli 2015 IDD-Verantwortliche aus 46 Versicherungen telefonisch (CATI) befragt.
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IDD sollte schon 2016 in die Projektplanung integriert werden
Damit die Projekte rechtzeitig starten können, müssen frühzeitig Prozesse und Systeme analysiert und die IDD müsse in die Projektplanung für das kommende Jahr aufgenommen werden, argumentieren die Studien-Autoren. Das sollte bereits für 2016 angestrebt werden. Der EU-Gesetzgeber greife derart umfassend in den Vermittlermarkt ein, dass zahlreiche Prozesse in den Unternehmen betroffen seien. Sascha Däsler, Experte für Versicherungsvertrieb bei PPI, beschreibt die Integrationsanforderungen im Zuge von IDD bildlich wie folgt: „Die Versicherer sollten jetzt schon prüfen, ob sie bei einer ohnehin bereits aufgerissenen Straße eine zusätzliche Leitung verlegen können.“
Eine Tücke sei beispielsweise die Pflicht nach Provisionsauskünften. Die Versicherer könnten künftig Provisionsbestandteile offenlegen müssen. „Damit die Kunden verlässliche Informationen erhalten, müssen IT-Anwendungen und Prozesse im Vertrieb auf den Prüfstand gestellt werden. Damit sollten die Versicherer jetzt schon beginnen, obwohl der endgültige Gesetzestext für Deutschland noch nicht feststeht."