DAK, IKK Classic und AOK Rheinland/Hamburg mit hohem Zusatzbeitrag
Krankenkasse: Für Mitglieder der IKK Classic und AOK Rheinland/Hamburg wird es im kommenden Jahr deutlich teurer. Die Krankenkassen haben mitgeteilt, dass sie den Zusatzbeitrag 2016 um 0,6 bzw. 0,5 Prozentpunkte anheben werden. Der Gesamtbeitragssatz beziffert sich damit bei beiden Anbietern auf 16,0 Prozent. Die DAK verlangt von ihren Mitgliedern sogar noch mehr.
Es war ein vergiftetes Geschenk, das die schwarz-rote Bundesregierung den Kassenpatienten zum Jahreswechsel 2015 machte. Zwar senkte sie den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent und sprach davon, dass sie Kassenpatienten finanziell entlasten wolle. Den Krankenkassen ist es jedoch gestattet, kassenindividuelle Zusatzbeiträge zu erheben, wenn das ihnen zugeteilte Geld nicht ausreicht. Teuerungen im Gesundheitssystem müssen die Arbeitnehmer seitdem allein schultern – der Arbeitgeberanteil wurde gedeckelt.
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Gesamtbeitragssatz von 16 Prozent
Wie sehr sich die Kosten innerhalb kurzer Zeit verteuern können, müssen aktuell die Versicherten der Krankenkassen IKK Classic und AOK Rheinland/Hamburg erfahren. Beide erhöhen ihre Mitgliedsbeiträge 2016 deutlicher als der Marktschnitt – um satte 0,6 bzw. 0,5 Prozentpunkte. Für die Kassenpatienten bedeutet dies, dass sie bei diesen Anbietern fortan einen Gesamtbeitragssatz von 16 Prozent des Bruttolohnes zahlen. Dies berichtet das Handelsblatt.
Spitzenreiter beim Beitragssatz ist die DAK-Gesundheit mit 16,1 Prozent. Bei einem Verdienst von 2.500 Euro müssen die Versicherten bei dieser Krankenkasse nun 180 Euro im Jahr mehr Prämie zahlen. Auch andere wichtige Anbieter haben ihren Zusatzbeitrag erhöht: Der Marktführer Techniker Krankenkasse um 0,2 Prozentpunkte (Gesamtbeitragssatz 15,6 Prozent), die Barmer GEK um ebenfalls 0,2 Punkte (15,7) und die AOK Baden-Württemberg um 0,1 Punkte (15,6 Prozent).
Versicherte haben erweitertes Sonderkündigungsrecht
Mit der Regelung zum Zusatzbeitrag wurde den Versicherten ein erweitertes Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Immer, wenn die eigene Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt oder erhöht, dürfen Versicherte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kündigen. Die Kasse ist verpflichtet, jeden einzelnen Versicherungsnehmer spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit auf die Änderung hinzuweisen. Bei den meisten Kassenanbietern erfolgt die Information im Dezember 2015.
Malu Dreyer fordert Rückkehr zu paritätischer Finanzierung
Aber das Ende der Teuerung dürfte noch nicht erreicht sein. Die Gesundheitskosten drohen auch in den kommenden Jahren zu steigen, unter anderem aufgrund der Alterung der Gesellschaft, hoher Arzneimittelkosten und einem höheren Pflegebedarf. Ist es gerecht, wenn die Mehrausgaben allein von den Arbeitnehmern bezahlt werden müssen? Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) fordert eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung, so dass Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen belastet werden. Im Januar will sie eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen.
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Auch der Arbeitnehmerflügel der CDU fordert ein Umdenken. "Das Totschlagsargument, Beitragssteigerungen würden die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährden, lässt sich nicht belegen und wird von uns nicht länger akzeptiert", erklärte der Bremer Landesvorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Peter Rudolph. Er forderte die Arbeitnehmergruppe der Union im Bundestag auf, sich für die Wiedereinführung der paritätischen Beitragsgestaltung in der GKV starkzumachen.