Die in Kleve ansässige Agrofinanz GmbH hatte auf der Grundlage eines sogenannten „Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrags“ gewerbsmäßig Gelder angenommen und deren unbedingte Rückzahlung versprochen. Dies geschah allerdings ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

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Nun reagierte die Finanzaufsicht und ordnete die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an. Die Agrofinanz GmbH ist damit verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Das teilte die BaFin auf ihrer Webseite mit.

Den Antrag der Agrofinanz GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der BaFin anzuordnen, hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bereits am 23. November 2015 abgelehnt.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht