Wie man den Hotelbetrieb optimal versichert
In der Winterzeit locken Skiurlaube und Städtetrips zu Weihnachtsmärkten. Die Hoteliers freuen sich über die Hochsaison. Die Betriebsamkeit im Hotel birgt aber auch Risiken – wie ein Diebstahl von Gäste-Skiausrüstung aus dem Skikeller. Daher sollten Hoteliers unbedingt über eine auf das Hotelgewerbe zugeschnittene Gewerbeversicherung verfügen, die auch einige saisonbedingte Risiken abdeckt. Was im Detail zu beachten ist, erklärt Dr. Jan Schlüter. Er leitet Finanzchef PRO, die Gewerbelösung für Versicherungsmakler der Finanzchef24 GmbH.
Betriebshaftpflichtversicherung: Basis-Schutz mit Stolpersteinen
Hoteliers leben von ihren Gästen, beherbergen und bewirten sie nach bestem Wissen und Gewissen. Doch das rege Treiben kann auch eine Kehrseite haben: Personen- und Sachschäden können sich speziell in der Hochsaison häufen. Deshalb ist für Hoteliers eine betriebliche Haftpflichtversicherung unverzichtbar.
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Doch nicht jeder Tarif beinhaltet automatisch Schäden in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder auf Gäste-Parkplätzen. Auch Risiken aus Rafting- oder Bungee-Jumping-Angeboten von Hotels sind in der Regel ausgeschlossen. So sollte für Hoteliers, die ihren Gästen beispielsweise einen Saunabereich zur Verfügung stellen, unbedingt geprüft werden, ob die Betriebshaftpflichtversicherung dafür Schutz bietet.
Sonderfall: Eigentum der Gäste versichern
Eine besonders wichtige Komponente der Betriebshaftpflicht für Hotels ist die Versicherung von eingebrachten Sachen, also Wertgegenständen von Gästen, die sie in die Obhut des Hoteliers legen. Das kann ein Fahrzeug, Schmuck oder Kleidung sein. Kommen diese eingebrachten Sachen abhanden, haftet der Hotelier. Folglich sollte eine ausdrückliche Deckungszusage im Versicherungsvertrag enthalten sein.
Achtung: Zahlreiche Versicherer definieren eine Höchstgrenze für ihre Entschädigungsleistung wie beispielsweise maximal 50.000 Euro je gestohlenem Fahrzeug, das der Gast in der Hotel-Tiefgarage abgestellt hat. Für sehr hochwertige Fahrzeuge ist die Grenze zu gering!
Keinen Stillstand riskieren: Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung
Ob Zimmereinrichtung oder Küchenausstattung – ohne funktionstüchtigem Inventar ist ein reibungsloser Hotelbetrieb bedroht. Vor allem Brandschäden durch beispielsweise einen Kurzschluss in der Küche richten schnell fatale und teure Schäden an.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung erstattet die Schäden am Inventar des Hotels bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ein Puffer von mehr als 10 Prozent des Gesamtwerts der Hoteleinrichtung ist ratsam. Weil durch Schäden am Inventar auch schnell einmal der Betrieb eingestellt werden muss, ist eine Kombination der Inventarversicherung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung unbedingt zu empfehlen. Eine solche Kombination bietet in der Regel jeder Versicherer im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung an. So abgesichert, kann die nächste Hochsaison kommen.
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Autor: Dr. Jan Schlüter, Leiter Finanzchef PRO, Finanzchef24 GmbH