Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, erklärt in einer Pressemeldung: „Aktuell kommt es verstärkt zu unerwünschten Werbe-Anrufen, in denen unseriöse Geschäftsleute vortäuschen, im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung oder eines zum Verwechseln ähnlich klingenden Namens anzurufen, um z.B. über die Möglichkeit eines Tarifwechsels zu informieren“.

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Mitarbeiter des PKV-Verbandes würden niemals verkaufsorientierte Telefongespräche führen, schon gar nicht zu einzelnen Versicherungsverträgen oder Beitragssummen, erläutert Leienbach. Solche unlauteren Methoden würden dem Ruf der Branche schaden. Schon vor einem Jahr hatte der PKV-Verband vor den Geschäftemachern gewarnt.

Hauptmotiv: Adresshandel?

Ob die unseriösen Geschäftemacher tatsächlich einen neuen Krankenversicherungs-Tarif anbieten können, ist zudem mehr als fraglich. Die Polizei vermutet hinter den Anrufern Adresshändler, die hochsensible Daten von den gefoppten Kunden erfragen und dann weiterverkaufen. Vertragsabschluss Fehlanzeige!

Diese so genannten "Cold Calls" erfüllen nach Ansicht des PKV-Verbandes den Tatbestand des strafbaren Verhaltens im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG). Auf seiner Webseite empfiehlt der Verband daher Betroffenen, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen. Auf den Internetseiten der Polizei einiger Bundesländer sei dies auch ganz einfach per Email oder über Online-Formulare möglich.

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Aktiv werden derartige Betrüger oft in der Zeit zum Jahreswechsel. Wenn private Krankenversicherer eine Beitragserhöhung ankündigen, haben die Versicherungsnehmer ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht, um sich notfalls einen neuen Vertrag zu suchen. In der Regel versenden die Versicherer ihre Änderungsmitteilungen im November oder Dezember. Dies wollen sich die Anrufer zu Nutze machen.

PKV-Verband