Private Krankenversicherung - Abschluss nur noch mit amtlichem BaFin-Informationsblatt
PKV - Interessenten einer substitutiven Krankenversicherung ist seit 01.01.2016 vor Abschluss eines solchen Vertrages ein amtliches Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auszuhändigen, welches über die verschiedenen Prinzipien der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherung aufklärt; der Empfang des Informationsblattes ist von dem Interessenten zu bestätigen.
Vorschriften des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
Mit Rundschreiben 01/2016 (VA) vom 8. Januar 2016 - Neufassung des Informationsblattes Krankenversicherung der BaFin - informiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) alle Krankenversicherer über die am 01.01.2016 in Kraft getretenen Vorschriften des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 01.04.2015. Gleichzeitig wird über diverse Änderungen informiert, wobei für Krankenversicherungsvermittler jedoch ausschließlich der letztlich gültige Stand entscheidend ist.
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Bestimmung und Informationen des Schreibens
Die zwei wichtigsten Bestimmungen zuerst:
- Der Empfang des amtlichen BaFin-Informationsblattes ist von den Interessenten einer substitutiven Krankenversicherung zu bestätigen. Nähere Informationen dazu gibt es nicht, von daher ist wohl die tatsächliche Unterschrift des Interessenten zu einer entsprechenden Übergabeerklärung zu vermuten.
- Den Interessenten einer substitutiven Krankenversicherung ist das amtliche BaFin-Informationsblatt vor Abschluss eines solchen Vertrages auszuhändigen.
Auszüge aus dem amtlichen BaFin-Informationsblatt zur substitutiven Krankenversicherung
Das als Teil der Verbraucherinformationen auszuhändigende Informationsblatt enthält u.a. folgende Wortlaute:
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- Dieses Informationsblatt will Ihnen die Prinzipien der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung kurz erläutern.
- In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen.
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Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.
Den vollständigen Text des amtlichen BaFin-Informationsblattes zur substitutiven Krankenversicherung finden interessierte Leser auf der entsprechenden Seite der BaFin. Versicherungsvermittler sollten das amtliche BaFin-Informationsblatt eher positiv betrachten, da es in gewisser Weise einen Teil der Dokumentationspflicht übernimmt.