Die griechische Versicherungsaufsicht hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt, dass die International Life, Life Insurance Company SA kein Neugeschäft einreichen dürfe. Da die griechische Gesellschaft auch zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland angemeldet ist, gelte das Verbot auch für Neugeschäft mit Lebensversicherungen in Deutschland.

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Gleichwohl hatte die Bank of Greece beim Unternehmen sowie bei deren Tochtergesellschaft bereits einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Aktuell stehe die BaFin in engem Kontakt mit der griechischen Aufsicht, dürfe aber aufgrund des sogenannten Sitzlandprinzips nicht als Finanzaufsicht über den Versicherer entscheiden. Dies obliegt in diesem Fall der griechischen Versicherungsaufsicht Bank of Greece.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht