Die in Böblingen ansässige PESEUS Invest und Vermögen AG hatte Anlegern das Angebot, Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung zu zeichnen unterbreitet. Durch das Betreiben des Investmentgeschäfts über die kollektive Vermögensverwaltung geriet das Unternehmen ins Visier der BaFin.

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Schließlich fehlte der AG die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch). Nun reagierte die Finanzaufsicht und ordnete die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts an. Die PESEUS Invest und Vermögen AG ist damit verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber auszuzahlen. Das teilte die BaFin auf ihrer Webseite mit.


Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht