Immobilienfinanzierung bleibt wichtiges Cross-Selling-Element
Die Immobilienfinanzierung hat einen festen Platz im Portfolio vieler Vermittler hat und stellt ein wichtiges Cross-Serling-Element dar. Resultierend daraus plant jeder zweite Vermittler eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliardarlehen zu beantragen. Allerdings nur dann, wenn die gesetzlichen Regelungen sowie die Kosten vergleichbar mit den bereits abgeschlossenen Regulierungen für die Paragrafen 34d und 34f GewO wären.
Wohlwollend wird in der Branche die kommende Regulierung der Immobilienfinanzierung erwartet. Das geht aus dem aktuellen AfW-Vermittlerbarometer hervor. Immerhin 47,9 Prozent der Vermittler wollen eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliardarlehen nach § 34i Gewerbeordnung beantragen. Dafür müssten jedoch die gesetzlichen Regelungen sowie die Kosten für die Erlaubniserteilung, Vermögenschaden-Haftpflicht und Sachkundeprüfung vergleichbar mit den bereits abgeschlossenen Regulierungen für die Paragrafen 34d und 34f GewO sein.
Anzeige
Vermittlung von BU- und Risikolebensversicherung
Dass die Immobilienfinanzierung einen festen Platz im Portfolio vieler Vermittler hat und ein wichtiges Cross-Selling-Element darstellt, belegt ein weiteres Ergebnis: Jeder vierte der Befragten (25,4 Prozent) vermittelt neben der Finanzierung stets auch weitere Produkte wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenabsicherung an seine Kunden. Weitere 28,6 Prozent vermitteln neben der Finanzierung weitere Produkte in mindestens jedem zweiten Beratungsfall.
Für die Vermittlung im Bereich Baufinanzierung nennen Vermittler vorwiegen Maklerpools als Produktpartner. 60,1 Prozent der befragten Vermittler nutzen Pools als ihre Partner auf diesem Produktfeld. 48,0 Prozent arbeiten mit speziellen Finanzierungsvermittlern wie zum Beispiel ProHyp oder Dr. Klein zusammen. Es folgen Banken mit 46,3 Prozent, Bausparkassen mit 29,7 Prozent und sonstige Finanzierungspartner mit 4,8 Prozent.
Anzeige
Kritik kommt derweil von Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung: „Es ist ein Unding, dass das Gesetz sowie die Verordnung zwei Monate vor Inkrafttreten noch nicht verabschiedet sind und es somit keine sichere Planungsbasis für unsere Branche gibt. Die gesetzlichen Grundlagen müssen dringend verabschiedet werden“