Im betroffenen Fall hatte eine Autofahrerin glaubhaft machen können, dass man ihr ohne ihr Wissen und Einverständnis Betäubungsmittel verabreicht hatte. Bekannte aus Tschechien hätten sie angeblich zwingen wollen, Drogen nach Deutschland zu schmuggeln. Dies habe sie abgelehnt. Kaum über die Grenze ließ sie ihr Auto von der Polizei durchsuchen. Da die Frau sich nicht sicher war, dass wirklich keine Drogen im Fahrzeug mitführte. Die Beamten konnten im Auto jedoch nichts finden.

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Daraufhin wurde ein Bluttest durchgeführt. Dieser fiel positiv auf Methamphetamine aus. Der Fahrerin wurde deshalb der Führerschein abgenommen, obwohl sie versicherte, niemals freiwillig Drogen genommen zu haben. Ihr Bekannter habe ihr vermutlich Drogen ins Getränk gemischt, weil sie sich geweigert hatte, für ihn zu schmuggeln. Das sei aber nicht ihre Schuld, deswegen wollte sie ihren Führerschein zurückhaben. Das geht aus einer Pressemitteilung der Deutsche Anwaltshotline AG hervor.

Das Verwaltungsgericht Meiningen gab der Fahrerin recht. Die Richter erklärten, dass im vorliegenden Fall nicht einfach angenommen werden könne, dass die Geschichte der Frau eine Ausrede ist. Sie erkläre glaubhaft und detailliert, wer ihr das Rauschmittel zu welchem Zweck untergeschoben haben könnte. "Die genauen Angaben zum möglichen Täter und dessen Motiv lassen darauf schließen, dass sich der Vorfall tatsächlich so abspielte", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus die Entscheidung des Gerichtes. Auch die Tatsache, dass sie aus freien Stücken ihr Auto nach Drogen untersuchen ließ, bestärkte die Entscheidung der Richter. Jemand, der bewusst Drogen konsumiert hat, hätte das wohl kaum getan, so das Gericht.

Deutsche Anwaltshotline AG