Was bisher geschah: In Folge der Geschäftspraxis des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus hatten 22.000 Anleger ihr Geld verloren. Nicht von einem „tragfähigen Geschäftsmodell“, wie die Verteidigung behauptete, sondern von einem „Schneeballsystem“, spricht die Anklage. Ein weit verzweigtes Firmengeflecht gibt für diese Vermutung ausreichend Anlass.

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Die Verteidigung torpedierte zu Prozessbeginn das Verfahren durch zahlreiche Vorwürfe und die Aufzählung angeblicher Mängel. So wurde unter anderem die Zusammensetzung des Gerichts gerügt. Die Staatsanwaltschaft fand diese Einwürfe unbegründet.

Infinus: Erlöse aus Luftgeschäften

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, ihren Anlegern bei sogenannten Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen hohe Renditeversprechen gegeben zu haben. Diese sollten durch Erlöse bedient werden. Diese basierten aber leider nur auf Luftgeschäften innerhalb des Konzerns.

Zur Einnahme von Provisionen wurden bei Infinus zudem großvolumige Versicherungen abgeschlossen, so die WZ. Dabei war den Angeklagten spätestens seit 2011 auch klar gewesen, dass sich diese Spirale immer weiterdrehen muss, erklärte Staatsanwalt Arnulf Berner gegenüber der WZ.

Die Sächsische Zeitung kam am Ende November während ihrer Prozessbeobachtung zu dem Eindruck, dass bei den verantwortlichen Vorständen keine durchdachte Strategie, keine effiziente Risikokontrolle und wenig Koordination gab.

Kronzeuge von Haftstrafe bedroht

Einer der sechs Angeklagten war Jens Pardeike. Er war geständig und kooperierte mit der Staatsanwaltschaft. Zum dank kam er nach wenigen Monaten aus der U-Haft frei. Pardeike hatte bereits 2005 den Eindruck, etwas mit den Bilanzen sei vielleicht nicht ganz koscher. „Ich hatte Bauchschmerzen, habe auf Gefahren aufmerksam gemacht.“, sagte Pardeike gegenüber der Bild.

Aus Verantwortungsgefühl, wie er sagte, musste er bleiben. Denn für ihn gab es so schnell keinen angemessenen Ersatz. Dass er sehr unter seiner Arbeit litt, brachte er mit dem Satz „Ich kam schweißgebadet nach Hause“ zum Ausdruck. Auch die Frage vom Richter, ob das Infinus-Geschäftsmodell dem „Schema linke Tasche, rechte Tasche“ entsprochen hätte, stimmte Pardeike zu. Für ihn war dieses Prinzip moralisch offenbar schwer zu ertragen, zumindest stellt er es im Prozess so dar.

Tragfähiges Geschäftsmodell?

Und zum Thema „tragfähiges Geschäftsmodell“ passte seine Aussage: „Ich kann nur schätzen, dass nach 2010 rund die Hälfte des eingesammelten Geldes gebraucht wurde, um die Zinsversprechen der älteren Verträge zu erfüllen“ auch nicht so recht. Während ein anderer Angeklagter, der ehemalige Aufsichtsrat Siegfried Bullin, beim zuhören murmelte, das sei totaler Unsinn, was Pardeike da erzähle, werden bis zum Ende des Prozesses noch 104 Zeugen gehört. So sagte zum Beispiel der Bundesbanker Christian Trinks aus, bereits 2007 habe es einen Geldwäscheverdacht gegen Infinus gegeben. Die Aufsichtsgepräche aber setzte die Bundesbank dann trotz des Verdachts mit dem Finanzdienstleister ungestört fort.

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Unterdessen stellen die Verteidiger immer neue Befangenheitsanträge, um die fünfte Strafkammer des Dresdner Gerichts zu zermürben, so sei unter anderem der Richter "befangen". Inzwischen ist man beim achtzehnten Prozesstag angekommen aber noch nicht wirklich ein Stück weiter, wie der SZ vom 25. Januar zu entnehmen ist.