HIS - Die schwarze Liste der Versicherungswirtschaft
Am 28. Januar wird der Europäische Datenschutztag begangen. Auf eine Initiative des Europarates zurückgehend, soll der Tag ein Bewusstsein schaffen, welche Folgen der Missbrauch sensibler Daten haben kann. Anlass genug, einmal die Schwarze Liste der Versicherungswirtschaft zu thematisieren. Denn ein Eintrag im sogenannten Hinweis- und Informationssystem (HIS) kann dazu führen, dass ein Verbraucher keinen Vertrag bekommt oder höhere Prämien zahlt. Und nicht immer ist ein Eintrag tatsächlich gerechtfertigt!
Was ist das HIS?
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist vergleichbar mit der Wirtschaftsauskunftei Schufa, nur dass sich die Einträge nicht auf eine mögliche schlechte Bonität des Kunden beziehen, sondern auf Auffälligkeiten im Umgang mit Versicherungen.
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In dieser Datenbank werden bestimmte Informationen über Versicherte gespeichert, um dem Versicherungsbetrug Einhalt zu gebieten. Versicherer können mit den HIS-Informationen über „Auffälligkeiten“ eines Versicherungskunden dessen Risikobewertung prüfen und ggf. anpassen. Ein Eintrag im HIS kann negative Auswirkungen für den Verbraucher haben und dazu beitragen, dass der Abschluss einer Versicherung deutlich erschwert wird. Der Versicherungsdachverband GDV versichert jedoch, dass kein Vertrag allein wegen einer HIS-Meldung abgelehnt werde.
Die Auskunftei im Onlineverfahren arbeitet getrennt nach Versicherungssparte. Das heißt: Ein Gesamtprofil einer Person über Versicherungssparten hinweg sei damit nicht möglich. Seit einer Reform des HIS 2011 wird es von dem eigens dafür gegründeten Unternehmen informa Insurance Risk and Frau Prevention (IIRFP) GmbH betrieben, die ein Tochterunternehmen der Bertelsmann AG ist.
Wie und wann wird über mich was gemeldet?
Immer dann, wenn sich ein Versicherungskunde verdächtig macht, erfolgt eine Meldung. Versicherungsunternehmen melden Vorkommnisse nach bestimmten Kriterien:
- atypische Schadenhäufigkeiten
- besondere Schadenfolgen
- erschwerte Risiken
- Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall
Eine Meldung an das HIS an sich bewirkt allerdings keine Leistungs- oder Versicherungsverweigerung. Ob eine bestimmte Leistung im Schadenfall bzw. der Abschluss einer Police abgelehnt oder eine Prämie neu berechnet werden muss, ergibt sich aus der Risikobewertung des Versicherten durch den jeweiligen Versicherer.
Wie erfahre ich von einem HIS-Eintrag?
Jeder Versicherungskunde hat die Möglichkeit, beim HIS um eine sogenannte „Selbstauskunft“ zu bitten. Eine Auskunft pro Jahr ist kostenlos.
Wer wissen will, ob und welche Daten zu seiner Person im HIS eingetragen sind, kann dies auf postalischem Weg erfragen. Eine telefonische Auskunft ist aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Angaben zu Vor- und Nachname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Anschrift sowie die Voranschriften der vergangenen fünf Jahre sind dafür an folgende Adresse zu richten:
informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Abteilung Datenschutz
Rheinstr. 99
76532 Baden-Baden
Im Falle einer Nachfrage im Kfz-Bereich ist die Übermittlung der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), des Kfz-Kennzeichens und eines Halternachweises notwendig.
Bei nicht zutreffenden Angaben kann der Versicherte einen Antrag auf Änderung bzw. Löschung der gespeicherten Daten stellen. Die Beschwerde kann an die IIRFP oder auch direkt an den Versicherer, der den Kunden benachrichtigt hat, gerichtet werden.
Wie kann ich einen negativen Eintrag im HIS-System vermeiden?
Auffälligkeiten von Kunden, etwa auch Vorerkrankungen, können in das HIS eingetragen und für bestimmte Zeit gespeichert werden, so dass alle Versicherungen auf die Daten Zugriff haben. Weil auch vermerkt wird, wenn ein Antrag abgelehnt wurde, empfiehlt es sich, in bestimmten Sparten beim Versicherer eine anonyme Voranfrage einzuholen. Typisches Beispiel hierfür ist ein Asthmatiker, der sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung bemüht. Während manche Versicherer den Schutz für Atemwegserkrankungen ganz ausschließen, erheben andere Risikozuschläge auf die Prämie, marktüblich sind 50 Prozent.
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Auch beim Eintritt des Versicherungsfalls gibt es einiges zu berücksichtigen. Um bei einer Schadensmeldung den Verdacht auf Betrug auszuschließen, sollte ein Schaden möglichst umfangreich erfasst und protokolliert werden. Hierzu gehört es, den Schaden möglichst zeitnah zu melden, Fotos oder Zeugen hinzuzuziehen und Fragen zum Schadenhergang genau zu beantworten.