Versicherungsmakler Philip Wenzel aus Kemnath hat sich das Produkt angeschaut und im “Versicherungsjournal“ in einem Gastbeitrag beschrieben. Makler Wenzel schildert die Rentengrößen eines 36-jährigen Versicherten. Laut den Angaben im Kleingedruckten der Allianz beträgt der garantierte Rentenfaktor für diese Musterperson 29,81. Also erhält der Versicherte 29,81 Euro Rente je 10.000 Euro Kapital, die er bei der Allianz in der Kasse liegen hat. Um festzustellen, wie viel Rente ihm wirklich zusteht, muss der Sparer im Kleingedruckten der Allianz weiterlesen, schreibt Wenzel.

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Ist das Produkt steuerlich noch eine Versicherung?

„Zusätzlich nehmen wir einen Sicherheitsabschlag vor. Die Höhe des garantierten Rentenfaktors nennen wir im Versicherungsschein.“ Makler Wenzel schreibt in seinem Bericht: „Und da stehen bei einem 36-Jährigen 14,91 Euro“ als Rente je 10.000 Euro Kapital. Dieses Geld reicht, um 14,91 Euro Rente 670 Monate lang zu bezahlen. In Jahren gerechnet muss der Kunde nach Rentenbeginn noch mehr als 55 Geburtstage feiern oder 120 Jahre alt werden, bis er von der Allianz den ersten Euro mehr bekommt als er eingezahlt hat. Zinsen sind in diesem Rechenbeispiel nicht eingerechnet.

Axel Kleinlein, Chef des Bundes der Versicherten und gelernter Versicherungs-Mathematiker, kommentiert gegenüber dem Versicherungsboten. „Angesichts der Analysen von Herrn Wenzel ist zweifelhaft, ob es sich hierbei überhaupt noch im steuerlichen Sinne um eine Rente handelt, da das Versicherungsunternehmen bei einem derart geringen garantierten Rentenfaktor aktuariell gesehen kein nennenswertes Risiko mehr übernimmt.“

Doppeltes Kapital mal halber Rentenfaktor = gleiche Rentenhöhe

Makler Wenzel schreibt, die Garantierente mit dem heute gültigen Rentenfaktor von 29,81 Euro sei „auf den ersten Blick positiv zu werten, da dieser ja immerhin doppelt so hoch ist, wie der garantierte. Allerdings könnte sich das garantierte Kapital bis zum Rentenbeginn verdoppeln. Dann müsste bei Anwendung des garantierten Rentenfaktors dennoch nicht mehr als die garantierte Rente ausbezahlt werden. Das wird dem Kunden schwer zu erklären sein.“

Wenzels Aussagen in Zahlen ausgedrückt; wiederum aus seinem Beispiel eines 36-jährigen Neukunden: Stehen (etwas mangels Wertzuwachs) zum Rentenbeginn 100.000 eingezahlte Euro als „Garantiekapital“ zur Verfügung, dann bekäme der Kunde seinen garantierten Rentenfaktor 29,81 oder in Geld 298,10 Euro Rente. Auch wenn es auf dem Kapitalmarkt in der Sparphase in den kommenden Jahrzehnten für den heute 36-Jährigen schlecht läuft, weiß der Kunde dennoch heute schon, was er mindestens an Rente bekommt: Knapp 300 Euro.

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Verdoppelte sich das Garantiekapital zum Ablauf der Ansparzeit hin auf 200.000 Euro, dann kann die Allianz den wegen Sicherheitsabschlags von „ambitionierten 50 Prozent“ (Makler Wenzel) reduzierten garantierten Rentenfaktor von 14,91 Euro je 10.000 Euro Kapital anwenden. Die garantierte Rentenhöhe errechnet sich dann so: 200.000 geteilt durch 10.000 mal 14,91 = 298,20 Euro. Trotz doppeltem Kapital bekäme der Kunden wegen des halbierten Rentenfaktors die gleiche Rente. Damit kann der normalverständige Kunde nicht rechnen. Um noch einmal Makler Philip Wenzel zu zitieren: „Das wird dem Kunden schwer zu erklären sein.“