Tatsächlich wird das Problem mit dem um drei Jahre gestreckten Prognosezeitraum für die Unternehmen nur vertagt, weil die Zinsen nach wie vor am Boden kleben. Das Beratungsunternehmen Mercer berichtet von den zu ändernden Bilanzregeln für Arbeitgeber, die Pensionszusagen in ihren Büchern haben. Zunächst gibt es nur einen Beschluss des Bundeskabinetts. Das entsprechende Gesetz soll im März folgen, berichtet Mercer und bewertet die Aktion des Gesetzgebers als „faulen Kompromiss, der zudem erhebliche Hektik bei den Bilanzerstellern nach sich ziehen wird“. Schließlich sind viele Bilanzen für das Jahr 2015 schon fertig, die Bücher bereits buchstäblich geschlossen.

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#HGB-#Rechnungszins: Wer die neuen Regeln erstmals zum 31.12.2016 anwendet, ist ja wirklich gekniffen. Erst die...

Posted by Hagemanns Bilanzen on Mittwoch, 27. Januar 2016

Die neuen Regeln sollen schon für Bilanzstichtage ab Januar 2016 gelten. Die Unternehmen dürfen bereits im laufenden Jahr ihre Zinsprognose von 7 auf 10 Jahre strecken. Der Zinssatz selbst für die Bilanz wird von der Bundesbank festgelegt. Rechtsgrundlage für den Bilanzvorgang ist im wesentlichen Paragraf 253 Handelsgesetzbuch (HGB), der den Umgang mit Pensionen und deren Bewertung in den Büchern der Unternehmen regelt.

Im Effekt steigt das kalkulatorische Zinsniveau durch die zu ändernden Bilanzregeln in den kommenden Jahren um zirka 0,7 Prozentpunkte (siehe Zinsdifferenzen im Zeitablauf; Tabelle oben). Das Betriebsrenten-Fachportal Leiter-bAV rechnet vor, dass mit jedem Prozent, um das der Anlagezins sinkt, der Aufwand der Arbeitgeber für Pensionsrückstellungen um etwa 15 bis 20 Prozent steigt.

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Teile dieses Mehraufwands für die betriebliche Altersversorgung will die Bundesregierung den Unternehmen ersparen. Allerdings ist der monetäre Effekt für das laufende Jahr ein umgekehrter. Für 2016 würde, die Gesetzesänderung als durchgeführt angenommen, der Aufwand der Firmen einmalig steigen. Nähere Informationen zu der kommenden Änderung liefert Mercer auf seiner Internetseite.