Im Ergebnis der Befragung steht fest, dass sich die Bundesbürger nach einer klaren Rechtslage bei der Verwendung von Dashcams sehnen. Zwar betrifft es bisher gerade einmal zwei Prozent der Autofahrer, die ihr Fahrzeug bereits mit der erforderlichen Technik ausgestattet haben, so war in einer Pressemeldung des ACV zu lesen.

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Aber immerhin knapp die Hälfte (44 Prozent) würde es ebenfalls tun, wenn es nur die Grundlage einer gesetzlichen Regelung für die Nutzung gäbe. Sinnvoll finden sechs von zehn Deutschen (61 Prozent) solche Videokameras, weil sie glauben, damit ließen sich falsche Anschuldigungen im Schadenfall oder bei einem Unfall widerlegen.

Dashcam zur Unfallreduktion?

Auch erkennen zwei Drittel (68 Prozent) in der Möglichkeit der Unfallrekonstruktion und Unfallaufklärung ein weiteres Argument für die Kameras. Allerdings mussten 88 Prozent zugeben, dass sie noch nie in einen Unfall verwickelt waren, bei dem die Unschuld gegenüber der Polizei oder der Versicherung nicht bewiesen werden konnte. Das macht nichts, es gibt ja noch andere Argumente.

So finden 44 Prozent, Dashcams würden sie vor Fahrerflucht bei Parkschäden schützen, 34 Prozent glauben sogar, Kameras könnten Vandalismus vorbeugen. Auch sind 30 Prozent überzeugt, die Kamera könne im Ernstfall eine unberechtigte Höherstufung der Versicherungsprämie abwenden. Alles in allem zeigen die Antworten nach Interpretation des Automobilclubs deutlich, dass die Kameras benutzt werden sollen, um sich abzusichern und um Beweise zu sichern, wenn es zu einem Schaden kommt.

Sicherheit vs. Privatsphäre: ACV empfiehlt Einbau ab Werk

So warten viele der Autofahrer (59 Prozent) auf eine Legalisierung der Grundlage und erhoffen damit eine Verminderung von Verkehrsdelikten, wie gefährliches Drängeln oder das Ignorieren eines Sicherheitsabstandes. Den Rückgang von Rotlichtverstößen vermuten 32 Prozent und ein Viertel (27 Prozent) bildet sich sogar ein, durch den Einsatz der Kameras ließen sich Regelverstöße von Fahrradfahrern vorbeugen.

Dass die Kamera wie eine Verkehrsaufsicht wirkt, die Frieden und Harmonie auf die Straßen bringt, bezweifeln aber immerhin 22 Prozent der Befragten. Lars Wagener, Vorsitzender der ACV Geschäftsleitung zählt zu den Hoffnungsvollen. Er sagt über den Einsatz der Kameras: "Sie zwingen Verkehrsrowdys zur Vernunft. Vor dem Hintergrund der erneut gestiegenen Verkehrsopferzahlen muss über einen Einbau ab Werk nachgedacht werden."

Diesem mageren Nutzen steht nun also die großen Frage nach dem Schutz der Privatsphäre gegenüber. Von jedem gefilmt werden, der Auto fahren kann, was soll das, wer will das, was passiert mit dem Bildmaterial? Das scheint irrelevant. Denn der ACV sagt, es sei keine Frage mehr, ob, sondern nur noch wann Autos serienmäßig mit Dashcams ausgestattet würden.

Kamera im Auto nur noch Frage der Zeit

So sei außerdem der Schritt von der ständig möglichen Handynutzung zu festinstallierten Dashcams gering. Außerdem rüste die Automobilindustrie ihre Fahrzeuge ja bereits jetzt mit etlichen Kameras zur Geschwindigkeitserkennung und Spurhaltung aus.

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Obgleich der ACV einige Hoffnungen in die Kamera setzt, steht er der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Kameras aber kritisch gegenüber. Er hofft deshalb auf richtungsweisende Ergebnisse vom Verkehrsgerichtstag in Goslar sowie darauf, dass die Hersteller einen sinnvollen Aufnahmemodus entwerfen, der gesammelte Daten schnellstmöglich überschreibt und löscht. Auch die Versicherungswirtschaft setzt große Hoffnungen in die Verwendung von Dashcams - sie sollen Unfallgutachten überflüssig machen oder deutlich vereinfachen (Versicherungsbote berichtete).

ACV