Im Februar-Heft von Öko-Test wurden Vergleichsrechner für Kredite und Stromtarife und sechs Portale für Kfz-Versicherungen auf ihre Verwendbarkeit und Zuverlässigkeit hin überprüft. Man begann mit den Tarifempfehlungen der Nafi GmbH, dieser Rechner gilt als unabhängig, zudem ist er werbefrei und Versicherungen über ihn abschließen kann man auch nicht, so schreibt das Versicherungsjournal vor wenigen Tagen zum Thema.

Anzeige

Demgegenüber kamen nun Empfehlungen von als „eingetragene Versicherungsvermittler“ agierenden Versicherungs-Vergleichsportalen der Check24 Vergleichsportal GmbH, der Verivox GmbH, der Ino24 AG, der Geld.de GmbH und der Autoversicherung.de Vermittlungs-GmbH ins Spiel.

Der Musterkunde suchte für sein neues Auto eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung. Wichtig war ihm eine 24-monatige Neuwertentschädigung. Bei drei Testläufen mit Nafi kam drei mal die Empfehlung des Tarifs „Classic Kasko Plus“, das Angebot der Huk24 AG stand bei Nafi ganz oben und dahinter: die Huk-Coburg-Allgemeine Versicherungs AG und die Bruderhilfe Sachversicherung AG.

Online-Vermittler haben gar nicht alle Tarife im Blick

Und die anderen Portale? Die hatten den letztgenannten Tarif gar nicht aufgeführt. Bei Geld.de, Check24 und Ino24 wurden als Optimum auf dem ersten Rang sogar Tarife empfohlen, die wie der Öko-Test fand, „teurer und schlechter sind als das beste Angebot bei Nafi.“ Eine Ursache hiervon ist, dass einige Anbieter, unter ihnen Huk24, nicht bei allen Portalen gelistet sind.

Nun bietet Verivox mit dem Huk-Coburg-Tarif „Basis“ zwar eine Alternative an, die noch weniger kostet ist jener, welchen Nafi vorschlug. Allein, dieses Produkt erfüllt nicht die Leistungsanforderungen des Testers. Öko-Test fand, diese Variante sei hinsichtlich der Neuwertentschädigung eine „gefährliche Mogelpackung“. (Statt 24 Monaten wird bei Diebstahl oder Totalschaden nur für ein halbes Jahr gezahlt und der Kunde könnte einen Verlust von 3000 Euro im Vergleich zum Schwacke-Wert erleiden, so ihm nach zwei Jahren ein Schadensereignis ereilte und der Neuwert des Musterwagens 31.000 beträgt).

Und dieser Verlust sei ja noch mäßig im Vergleich zu jenem, der sich ergäbe, wenn man der Empfehlung von Ino24 folgte, so das Versicherungsjournal. Denn der angebotene Tarif „Aktiv-Schutz“ der DEVK Versicherungen würde nur innerhalb der ersten drei Monate in Höhe des Neuwerts entschädigen.

Musterprofil wird in Suchmaske vereinfacht und unsauber dargestellt

So machen sich bereits unverkennbar Abweichungen vom Musterprofil bemerkbar, was auf die unzureichenden Filter der Portale zurückzuführen sei. Bei Verivox beispielsweise existiert die Option, die Leistung Neuwertentschädigung einzustellen gar nicht erst. Und bei Ino24 ist das zwar möglich, doch fehlt hier eine Differenzierung im Zeitraum. Geld.de bietet eine Auswahl von „länger als zwölf Monate“ und Check24 „mindestens 18 Monate“. Aber das ist immer noch keine saubere Filtereinstellung für eine Neuwertentschädigung für mindestens 24 Monate.

Als einziger auf alle Wünsche des Testkunden eingehen konnte Autoversicherung.de, das ist übrigens auch das Portal, auf welches die Nafi-Technik zurückgreift. Dieses Portal brachte die von den anderen Testportalen dargebotenen Tarife erst auf den Rängen acht und dreizehn. Bei diesem Portal, einem Tochterunternehmen der Sparkassen Direktversicherung AG, „machen offenbar nur wenige andere Versicherer mit“, so die Einschätzung der Tester. Die Filter sind der Knackpunkt und manche Filter führen nach Ansicht von Öko-Test geradewegs in die Falschberatung.

Filterergebnisse sind keine Versprechen, sagt Geld.de

Bei Geld.de beispielsweise gibt es trotz der Voreinstellung einer Neuwertentschädigung von mehr als zwölf Monaten den Tarif „Prestige Deckung“ der Bayerische Beamten Versicherung AG auf Platz 15 der Empfehlungen. Dieser Tarif leistet bei einer Zerstörung des Autos wirklich für 24 Monate, bei einem Verlust aber nur für sechs Monate und einige weitere Tarife leisten den Neuwert nur für den Zeitraum von genau zwölf Monaten. Geld.de erklärte sich dazu wie folgt: „dass es sich bei den Informationen zu den Filtereinstellungen nicht um Versprechen" handle.

Die Nutzer könnten im ausführlichen Leistungsvergleich in jedem Fall erkennen, "in welchem Maße unter bestimmten Ereignissen die Neuwertentschädigung geleistet werde“. Wenn sich nun ein Kunde aber auf die Empfehlungen verlässt und nachher in der Tinte sitzt, weil die Tarife, die man ihm anbot, seinen Anforderungen gar nicht zu hundert Prozent entsprechen? Dann macht es Sinn, so Öko-Test, wenn man von den bei der Anfrage gemachten Einstellungen Screenshots hat. So entsteht für die Portale, die ja als Versicherungsvermittler eingetragen sind, eine Haftung für ihre Beratungsfehler.

Beratungsfehler? Check24 unter Anklage

Auf den konkreten Fall von Beratungsfehlern verweist eine Klage gegen Check24. Den dieses Portal erreicht seine eigenen Leistungsaussagen gegenüber seinen Kunden nicht. Tarife, die ausdrücklich nicht exakt zur Suchanfrage passen, kommen hier in der Ergebnisliste und so war der Weg bis zur Klage wegen unlauteren Wettbewerbs des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) gegen Check24 beim Landgericht München nicht weit, Prozessbeginn ist übrigens am 24. Februar 2016.

Was man dem Portal vorwirft ist, dass es seine Vermittlerpflichten nur unzureichend wahrnimmt, denn so sind allen voran die Erst- und Statusinformation und die Beratungspflichten eines Vermittlers hier ein Problem. Check24 reagierte aber recht lässig und wenig eingeschüchtert auf die Klage. Mit Preisvergleichen und persönlicher Telefon-Beratung würde man seinem Auftrag als Makler doch ohne weiteres gerecht, so zitierte das Versicherungsjournal.

Anzeige

Beratungspflichten verletzt?

Das könnte der Beginn eines langen und nicht billigen Rechtsstreits sein, aber BVK-Präsident Michael H. Heinz ist darauf gefasst, so das VersicherungsJournal. Auf seiner Homepage schreibt der BVK entsprechend, man sei der Ansicht, Check24 locke „unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals“ Verbraucher, „um letztendlich Versicherungsverträge darüber abzuschließen, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten“. Dieses Ergebnis könnte durch die Öko-Test-Stichprobe erhärtet werden, doch entscheiden müssen die Richter.

versicherungsjournal.de, presse.oekotest.de