Herr Wahner, der Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GDV-Kodex notwendig?

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Jürgen Wahner: Mit unserem Beitritt zum Verhaltenskodex signalisieren wir, dass wir uns zu den Normen und Werten des Verhaltenskodex bekennen. Mit dem Beitritt geht die Selbstverpflichtung einher, sich die Umsetzung des Verhaltenskodex regelmäßig von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer testieren zu lassen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um bei den Kunden und Verbrauchern Vertrauen aufzubauen und zu erhalten.

Wie sind die Erfahrungen mit dem GDV-Kodex? Hat sich die Wahrnehmung auf Kundenebene dadurch verändert?

Wahner: Es ist uns empirisch nicht möglich, Veränderungen im Kundenverhalten explizit nur den Maßnahmen aus dem Verhaltenskodex zuzuordnen. Die NÜRNBERGER investiert bei vielen Abläufen in die Zufriedenheit ihrer Kunden und Geschäftspartner. Zweifelsohne ist der GDV-Kodex ein wichtiger Bestandteil dieser Zielrichtung.

Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Stimmen Sie dem zu? (Bitte begründen!) Wie stehen Sie zum vom GDV definierten Verhaltenskodex?

Wahner: Der Verhaltenskodex ist aus unserer Sicht grundsätzlich auch für Makler anwendbar. Bei der Umsetzung von Maßnahmen muss allerdings der Status des jeweiligen Vermittlers berücksichtigt werden. Im Bereich des angestellten oder gebundenen Außendiensts können Richtlinien oder teilweise Arbeitsanweisungen zur Umsetzung ausgegeben werden. Bei Maklern ist die Einhaltung der Normen und Werte des Verhaltenskodex oft nur indirekt nachzuhalten, zum Beispiel über die Beobachtung von Kundenbeschwerden.

Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizes an? Welche?

Wahner: Die NÜRNBERGER erkennt auch alternative Kodizes an, die den Grundgedanken und Inhalten des Verhaltenskodex entsprechen. Ein Beispiel hierfür ist der „Basis-Kodex für Versicherungsvermittler“.

Kennen Sie den Kodex des Versicherungsboten „Ehrbarer Versicherungsmakler und Ehrbarer Finanzanlagenvermittler“? Wenn ja, erkennen Sie diesen an? Wenn nein, warum nicht?

Wahner: Der Kodex des Versicherungsboten ist der NÜRNBERGER natürlich bekannt. Wenn ein Geschäftspartner diesen Kodex als alternativen Kodex einreicht, erkennen wir ihn an.

Die Fragen stellte Jenny Müller

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