Allianz akzeptiert Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler
Der GDV-Verhaltenskodex setze einen wirklich sinnvollen Status für die Branche, den die Vermittler insgesamt durch die eigenen Kodizes mittragen und unterstützen. Zudem zeige insbesondere die Fortbildungspflicht, die im Rahmen der europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD kommen soll, die Richtigkeit des Ansatzes des GDV-Kodex. Davon ist Allianz Maklerrechtsexperte Dr. André Kempf überzeugt.
Herr Kempf, der Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GDV-Kodex notwendig?
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Kempf: Bei der Initiative des GDV, geht es darum, das Vertrauen in den Versicherungsvertrieb zu stärken und zugleich weitere anstehende, gesetzliche Regelungen vorwegzunehmen. Ein Versicherungsunternehmen, das dem Kodex beitritt, gibt ein zusätzliches verstärkendes Bekenntnis zu bestehenden gesetzlichen Regelungen, die dem Verbraucherschutz dienen, bekennt sich aber auch zu darüber hinausgehenden, selbstauferlegten Anforderungen an einen fairen Versicherungsvertrieb.
Mit dem Kodex verpflichten sich die Versicherungsunternehmen weiterhin nur noch mit Vermittlern zusammenzuarbeiten, die den Anforderungen des Kodex auch tatsächlich entsprechen. Damit wird im Interesse der Kunden, der Vermittler und der Versicherer eine allgemeinverbindliche Grundlage für vertriebliches Handeln geschaffen. Dass eine Fortbildungspflicht durch die IDD (europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie) nunmehr kommt, zeigt die Richtigkeit des Ansatzes.
Wie sind die Erfahrungen mit dem GDV-Kodex? Hat sich die Wahrnehmung auf Kundenebene dadurch verändert?
Kempf: Eine Befragung unserer Kunden hierzu haben wir nicht durchgeführt. Es ist jedoch anzunehmen, dass eine konsequente Umsetzung des Kodex zu einem qualitativ höheren Niveau bei der Vermittlung unserer Produkte führt. Der Kodex führt aber vor allem in Verbindung mit der vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu Verbesserungen. Die Wirtschaftsprüfer haben sich auf diese Prüfung bereits spezialisiert. Fast alle Versicherungsunternehmen wollen im nächsten Schritt eine Wirksamkeitsprüfung durchführen – so auch die Allianz. Bereits in der Vorbereitung auf diese Prüfungen können kritische Punkte aufgedeckt und Optimierungen vorgenommen werden.
Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Stimmen Sie dem zu? Wie stehen Sie zum vom GDV definierten Verhaltenskodex?
Kempf: Der GDV-Kodex wendet sich zunächst an die Versicherungsunternehmen und verpflichtet diese, in der Zusammenarbeit mit den Vermittlern bestimmte Anforderungen nachzuhalten. Auch wenn eine direkte Einbeziehung ungebundener Vermittler in den Kodex nicht erfolgen kann, entfaltet der GDV Verhaltenskodex Vertrieb durch die Vielzahl der beigetretenen Unternehmen eine gewisse Drittwirkung. Soweit einzelne Regelungen des Kodex rechtliche Vorgaben wiedergeben, die für Versicherungsmakler gelten, sind diese natürlich auch durch diese anwendbar. Als "Übersetzung" der Regeln des Kodex, die sich an die Vermittler richten haben führende Berufsverbände der Vermittlerschaft (u.a. BVK, VDVM und VOTUM) einen Basiskodex für Vermittler veröffentlicht. Die in diesen niedergelegten Grundsätzen definieren einen Mindeststandard am erwarteten Verhalten.
Der GDV-Verhaltenskodex setzt damit einen wirklich sinnvollen Status für die Branche, den die Vermittler insgesamt durch die eigenen Kodizes mittragen und unterstützen. Die Allianz ist dem Kodex als eines der ersten Versicherungsunternehmen beigetreten und zeigt bereits dadurch, dass die GDV-Initiative unsere vollste Unterstützung hat.
Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizies an? Welche?
Kempf: Neben dem Basiskodex für Versicherungsvermittler als Mindeststandard erkennen wir auch eine Verbandsmitgliedschaft an, sofern die Berufsausübungsregeln des Verbandes dem Standard des Basis Kodex mindestens entsprechen. Dies ist z.B. bei den Verbänden BVK oder VDVM der Fall.
Kodizes weiterer Verbände und Verbünde akzeptieren wir ebenfalls im Einzelfall - also im Verhältnis zum einzelnen Makler - wenn sich ein Makler auf diese beruft und wir eine Inhaltgleichheit haben feststellen können. Dies ist z.B. beim Kodex der IGVM der Fall. Damit ist in jedem Fall „die Breite des Marktes“ gegeben.
Kennen Sie den Kodex des Versicherungsboten „Ehrbarer Versicherungsmakler und Ehrbarer Finanzanlagenvermittler“? Wenn ja, erkennen Sie diesen an?
Kempf: Den Kodex des Versichungsboten kennen wir. Sofern sich ein Vermittler auf diesen beruft legen wir ihn der Zusammenarbeit zu Grunde. Eine Vorlage des Kodex des Versicherungsboten erfolgte in den letzten zwei Jahren jedoch in sehr wenigen Fällen.
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Die Fragen stellte Jenny Müller