BdV klagt gegen das Lebensversicherungsreformgesetz
Lebensversicherung: Der Bund der Versicherten (BdV) hat angekündigt, gegen die Kürzungen der Überschussbeteiligung in der LV-Sparte zu klagen. Gegner ist die Victoria Lebensversicherung, eine Ergo-Tochter. Dabei beharrt der Verband darauf, dass die teils massiv geminderte Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven, die das Lebensversicherungsreformgesetz erlaubt, verfassungswidrig sei. Das LVRG benachteilige Kunden und hätte so nie verabschiedet werden dürfen.
Hat der Gesetzgeber gepfuscht, als er das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) verabschiedete? Diese Auffassung vertritt der Bund der Versicherten und hat in einer Pressemeldung angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Dort will man das Gesetz zu Fall bringen und eine höhere Beteiligung der Kunden an den Überschüssen erstreiten.
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„Faktisch eine Enteignung der Kunden“
Hintergrund ist die Tatsache, dass einige Lebensversicherer ihre Auszahlungen an den Kunden mit Verweis auf das LVRG gekürzt haben. Dies sei schlicht verfassungswidrig, kommentiert der Verbraucherverband. Bei den Bewertungsreserven handle es sich um noch nicht realisierte Kapitalanlagegewinne, die in den Kundenguthaben schlummern. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2005 betont, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven angemessen zu beteiligen seien, da diese Gewinne aus den Kundengeldern gebildet werden.
Auch 2005 war es der BdV, der gegen die Versicherer vor Gericht zog. Und so gibt man sich zuversichtlich, erneut zu triumphieren. „Wir hoffen, dass am Ende des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht den Verbrauchern zur Seite springt,“ erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Bei den Bewertungsreserven gehe es um Geld, das den Kunden gehöre. „Die 2014 gesetzlich vorgesehene Kürzung der Bewertungsreserven stellt aus unserer Sicht faktisch eine Enteignung dar“, so Kleinlein.
Legaler Betrug gegenüber den Versicherten?
Kunden würden sich bei Vertragsabschluss auf korrekte Abrechnungen ihrer Verträge verlassen. Spätestens 2014 sind diese aber wegen der Kürzung der Bewertungsreserven nach Ansicht des BdV nicht mehr korrekt. Er sieht daher einen derzeit legalen Betrug gegenüber den Versicherten. Der Gesetzgeber gebe durch das Gesetz Schützenhilfe und legalisiere dieses Vorgehen. „Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz wurde der legale Betrug erneut zementiert. Dagegen gehen wir nun vor“, teilt Kleinlein mit.
Die volle Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgte nach Ansicht des Verbandes nur im Zeitraum zwischen den Jahren 2008 und Mitte 2014. Seit 7. August 2014 können sich die Versicherer auf das Lebensversicherungsreformgesetz berufen, um den Kunden diese Beteiligung vorzuenthalten.
Dabei stört sich Kleinlein auch an der Art und Weise, wie das LVRG verabschiedet wurde. Das Gesetz selbst sei im Windschatten der damaligen Fußballweltmeisterschaft unter Missachtung üblicher parlamentarischer Verfahren durch das Parlament gepeitscht worden. Eine angemessene Diskussion des Gesetzesvorhabens habe nicht stattgefunden. Kleinlein urteilt hart: „Das Lebensversicherungsreformgesetz markiert einen Tiefpunkt der Parlamentsgeschichte des Bundestags.“
Nur Beteiligung an festverzinslichen Wertpapieren betroffen
Mit dem LVRG wollte die Bundesregierung unter anderem gewährleisten, dass die Lebensversicherer auch in Niedrigzins-Zeiten die langfristigen Garantiezusagen an ihre Kunden bedienen können. So haben die Versicherer Probleme, das Geld ihrer Kunden gewinnbringend anzulegen. Deshalb dürfen sie unter bestimmten Bedingungen die Beteiligung an den Bewertungsreserven kürzen - in Rücksprache mit der Finanzaufsicht.
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Betroffen von der Senkung sind nur Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere, etwa für Staatsanleihen. Bei diesen Schuldscheinen ist die Wertsteigerung mitunter nur scheinbar vorhanden. Zwar werden die Anleihen auch an der Börse gehandelt und unterliegen Kursschwankungen. Aber die Anleihen besitzen einen festen Anfangs- und Endwert, wenn sie der Versicherer bis zum Ende der Laufzeit im Portfolio behält. Von einer Wertsteigerung kann dann aus Sicht des Investors nicht gesprochen werden. Hohe Ausschüttungen würden damit zu Lasten des Versichertenkollektivs gehen, argumentieren die Gesellschaften.