GDV-Kodex ist grundsätzlich auch für Makler anwendbar
Die Kritik, die aus der Maklerschaft zum GDV-Kodex kommt, kenne Urich Scheele von der SIGNAL IDUNA Gruppe sehr wohl. Der Kodex sei grundsätzlich auch für Makler anwendbar, argumentiert Scheele. Alternativ könnten Vertriebspartner auch andere Kodizes beim Versicherer einreichen.
Versicherungsbote: Herr Ulrich Scheele, der Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GDV-Kodex notwendig?
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Ulrich Scheele: Das Vertrauen unserer Kunden ist für uns sehr wichtig. Dieses Vertrauen hängt im Wesentlichen davon ab, wie wir uns gegenüber unseren Kunden verhalten. Der Verhaltenskodex stellt die Grundsätze, mit denen wir den Interessen und Anforderungen unserer Kunden gerecht werden, transparent dar. Durch die wiederkehrende Überprüfung durch unabhängige Dritte, hier Wirtschaftsprüfer, wird zudem die Verbindlichkeit der Regeln entsprechend sichergestellt.
Wie sind die Erfahrungen mit dem GDV-Kodex? Hat sich die Wahrnehmung auf Kundenebene dadurch verändert?
Es gibt nach unseren Feststellungen bisher kaum eine Wahrnehmung auf Kundenebene.
Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Was halten Sie davon?
Wir kennen die Kritik, halten den Kodex aber grundsätzlich auch für Makler für anwendbar.
Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizies an? Welche?
Wir erkennen auch andere Kodizies an. Sind unsere Vertriebspartner Mitglieder des BVK, des VDVM, des VOTUM-Verbandes oder der VEMA, brauchen sie ebenfalls keine eigenen Compliance-Regeln aufzustellen.
Kennen Sie den Kodex des Versicherungsboten „Ehrbarer Versicherungsmakler und Ehrbarer Finanzanlagenvermittler“?
Dieser Kodex ist uns bisher nicht von Seiten der Vertriebspartner als Grundlage der eigenen Complianceregeln angetragen worden. Wenn das der Fall ist, prüfen wir diesen Kodex gerne auf Anerkennung.
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Die Fragen stellte Jenny Müller