Versicherungsbote: Herr Gräfer, der Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GVD-Kodex notwendig?

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Herr Gräfer: Die Zielsetzung des Verhaltenskodex des GDV ist es, das Vertrauen der Menschen in die Qualität der Versicherungsberatung weiter zu stärken und Vertriebspraktiken entgegenzuwirken, die nicht im Kundeninteresse sind. Der Kodex stellt als Branchenstandard Verhaltensmaßstäbe für den Vertrieb von Versicherungsprodukten dar und setzt für die Versicherungsunternehmen einen Rahmen von Normen und Werten, damit sie den Interessen der Kunden gerecht werden.

Mit dem im Jahr 2012 eingeführten Leitmotto „Versichert nach dem Reinheitsgebot“ haben sich die zur Versicherungsgruppe die Bayerische gehörenden Unternehmen verpflichtet, den Kunden mit seinen Wünschen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt ihres unternehmerischen Handelns zu stellen. Hierzu gehört, dem Kunden einen hohen Produktstandard und bedarfsgerechte Versicherungs- und Vorsorgelösungen anzubieten. Hierzu gehört auch der Anspruch, eine hohe Qualität der Beratung sicherzustellen. Die Bayerische versteht den Kodex nicht als einseitige Verpflichtung von Vertragspartnern, sondern als beiderseitige Verpflichtung zwischen kooperierenden Beratern und uns als Versicherer – immer zum Wohl unserer Kunden. Der Inhalt unseres Leitmottos „Versichert nach dem Reinheitsgebot“ deckt sich damit mit der Zielsetzung des GDV-Vertriebsverhaltenskodexes. Vor diesem Hintergrund war es für uns eine Selbstverständlichkeit, dem Kodex beizutreten, diesen in unseren internen Geschäftsprozessen sowie Grundsätzen zu verankern und zur Grundlage der Zusammenarbeit mit unseren Partnern zu machen.

Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Stimmen Sie dem zu? Wie stehen Sie zum vom GDV definierten Verhaltenskodex?

Der GDV-Verhaltenskodex richtet sich an die Versicherungsunternehmen; er ist weder für Versicherungsmakler noch für Versicherungsberater direkt anwendbar. Mittelbar enthält der Kodex allerdings zahlreiche Verhaltensregelungen für Vermittler (insbesondere, aber nicht nur in den Ziffern 4 - 8), deren Einhaltung das Versicherungsunternehmen jeweils "sicherzustellen" hat. Das ist im Verhältnis zu Maklern natürlich problematisch - auf das Verhalten des Maklers als Vertreter und Sachwalter des Kunden kann der Versicherer nur sehr bedingt Einfluss nehmen.

Andererseits dürfen dem Kodex beigetretene Versicherer mit einem "Vertriebspartner" - also auch mit einem Makler - nur dann zusammenarbeiten, wenn der Partner die Grundsätze des GDV-Verhaltenskodex als Mindeststandards anerkennt und praktiziert (Ziffer 11). Den Versicherern steht es frei, wie sie diese Vorgaben erfüllen.

Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizies an?

Wir erkennen weitere Kodizes an, wenn aus ihnen die Grundsätze des GDV-Verhaltenskodex im Wesentlichen hervorgehen.

Kennen Sie den Kodex des Versicherungsboten „Ehrbarer Versicherungsmakler und Ehrbarer Finanzanlagenvermittler“ und erkennen Sie diesen an?

Den uns bekannten Kodex "Ehrbarer Versicherungsmakler" erkennen wir an.

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Die Fragen stellte Jenny Müller