Weiterbildungspunkte nur für Veranstaltungen mit Weiterbildungscharakter
Weiterbildungen sollten nur dann gepunktet werden, wenn diese auch wirklich einen Weiterbildungscharakter hätten, wünscht sich Ennedi Gargiso, Mitglied der Geschäftsleitung bei maxpool. Angesichts der fehlenden rechtlichen Grundlage sieht Gargiso hier vor allem die Anbieter von Weiterbildungsveranstaltungen selbst in der Pflicht.
Herr Gargiso, Wie gehen Sie als Maklerpool mit dem Thema Weiterbildung für Vertriebspartner um?
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Für maxpool ist die nachhaltige Aus- und Weiterbildung seiner Vertriebspartner unerlässlich. Nur, wer den gesamten Markt im Blick behält und stets über aktuelle Trends und Produkte informiert ist, kann objektiv beraten und damit als unabhängiger Versicherungsmakler bestehen.
Werden Vertriebspartner bei der Weiterbildung unterstützt?
Selbstverständlich unterstützen wir unsere Kooperationspartner bei der Weiterbildung. Angebundene Makler erhalten über uns zum Beispiel Zugang zu relevanten Lehr- und Studiengängen der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung. Je nach beruflichem Schwerpunkt können Makler sich etwa zum Fachwirt für Finanzberatung (IHK) oder zum Versicherungsfachmann ausbilden lassen oder ein Masterstudium im Bereich Financial Sales Management absolvieren. Kooperationspartner von maxpool profitieren von attraktiven Preisvorteilen, wenn Sie sich entscheiden, einen der von GOING PUBLIC angebotenen Lehr- und Studiengänge zu absolvieren. Darüber hinaus bewerben wir ausgewählte Weiterbildungsveranstaltungen unserer Kooperationspartner wie zum Beispiel die Schulungen der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte.
Gibt es eigene Weiterbildungsangebote und wenn ja, in welcher Form?
Wir bieten unseren Vertriebspartnern eine ganze Reihe eigener Weiterbildungsveranstaltungen an, die wir zum Teil in Zusammenarbeit mit Versicherern durchführen. Ein Großteil davon als Webinare, um unseren Maklern eine zeitsparende Weiterbildung , zum Beispiel zwischen zwei Kundenterminen, zu ermöglichen. Zudem führen wir bei uns in Hamburg regelmäßig Präsenzveranstaltungen durch, zu denen ausgewählte Vertriebspartner eingeladen werden. Während die Präsenzveranstaltungen die einzelnen Versicherungssparten durchleuchten, decken die Online-Schulungen viele weitere Themenbereiche ab. Zum Beispiel zeigen wir den Vertriebspartnern online die wichtigsten Tricks im Umgang mit Vergleichsrechnern und gehen auf rechtliche Fragestellungen ein.
Was halten Sie von der Brancheninitiative „gut beraten“?
Wir stehen als Qualitätspool voll hinter der Idee der Brancheninitiative, Vermittlern eine fundierte und nachweisbare Weiterbildung zu ermöglichen.
Ist maxpool bei „gut beraten“ akkreditiert?
maxpool ist als Bildungsdienstleister der Initiative akkreditiert.
Aktuelle Weiterbildungsangebote stehen zum Teil im Verdacht, Punkte auch für Produktschulungen zu vergeben. Ist das gerechtfertigt – warum?
Das ist in der Tat derzeit eine Sache der Auslegung. Die Abgrenzung zwischen reiner Produktschulung und Weiterbildung ist nicht klar definiert. Bei der Umsetzung der IDD–Richtline wird die Definition von Weiterbildung sicherlich wesentlicher Bestandteil sein.
Bedarf es einer Produktgeber-unabhängigen Weiterbildung speziell für Makler?
Die Vermittlung von Versicherungen ist zwangsläufig immer mit Produkten und damit auch mit Produktgebern verknüpft. Daher sollten letztere nicht ganz außen vor gelassen werden, zumal sie ihre eigenen Produkte am besten kennen. Allerdings sollte immer darauf geachtet werden, Produktvorstellungen objektiv und transparent zu halten. Wenn Empfehlungen ausgesprochen werden, dann bitte nur mit Blick auf den gesamten Markt.
IDD – Wie steht der Maklerpool zu dieser Richtlinie? Wie sollte die Umsetzung in deutsches Recht optimaler Weise aussehen?
Uns bereitet die Richtlinie kein Kopfzerbrechen, obwohl diese natürlich vom Ansatz der Brancheninitiative gut beraten abweicht. Uns ist vor allem wichtig, dass es bei der Umsetzung in nationales Recht zu einer klaren Definition von Weiterbildung kommt.
Reichen Ihrer Meinung nach 15 Std. Weiterbildung im Jahr oder bedarf es einer regelmäßigen Prüfung der Sachkunde?
Wer als Versicherungsmakler dauerhaft am Markt bestehen möchte, wird mit 15 Stunden Weiterbildung im Jahr nicht auskommen. Viele Kollegen bilden allerdings bereits heute schon länger als 15 Stunden weiter.
Welche Inhalte sollten solche Schulungen haben?
In der Versicherungswirtschaft ist eine breite Wissenspalette aus den unterschiedlichsten Teilbereichen notwendig. Sich hier auf etwas festzulegen ist nicht so einfach. Darüber hinaus bedarf es einem Verständnis von juristischen, steuerlichen und versicherungstechnischen Hintergründen, aber genauso muss auch der Markt im Blick behalten werden, sodass auch objektive Produktschulungen dazugehören.
Aktuell sind im Rahmen der Brancheninitiative „gut beraten“ hauptsächlich Ausschließlichkeitsvertreter als „Punkte-Jäger“ aktiv. Es gibt für die Vergabe von Weiterbildungspunkten noch keine rechtliche Grundlage. Wie stehen Sie dazu?
Wir sind unbedingt dafür, nur für solche Veranstaltungen Punkte zu vergeben, die auch wirklich einen Weiterbildungscharakter haben. Angesichts der fehlenden rechtlichen Grundlage sind hier vor allem die Anbieter von Weiterbildungsveranstaltungen selbst gefragt.
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Die Fragen stellte Jenny Müller